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25.07.2008
Ethische Betrachtungen zur G...
Gentechnologie, Stammzellenforschung & innovative Ansätze der Pharmaforschung (24 Beiträge online)
In loser Folge wird darüber berichtet, was auf dem Gebiet der Gentechnologie, der Stammzellenforschung und über innovative Pharmaforschung für ein kritisches Publikum „berichtenswert“ ist.
Blogbild: stilisierte DNA-Helix (Computergrafik)

eZine von Alfred Rhomberg

Gentechnologie, Stammzellenforschung & innovative Ansätze der Pharmaforschung: Ethische Betrachtungen zur Gentechnik- und Stammzellenforschung

Kommentare: 1
Gentechnologie, Stammzellenforschung & innovative Ansätze der Pharmaforschung - Ethische Betrachtungen zur Gentechnik- und Stammzellenforschung - A.Rhomberg: stilisierte Grafik zur Gentechnologie
Bildquelle: A.Rhomberg: stilisierte Grafik zur Gentechnologie

In der Geschichte der Biowissenschaften stand die Bevölkerung selten so kritisch neuen Erkenntnissen gegenüber wie bei der Gentechnik- und Stammzellforschung. Der Ruf nach Gesetzen welche die Forschung auf diesen Gebieten regeln oder sogar verbieten sollen, ist daher entsprechend groß, wobei grundsätzlich ethische Aspekte im Vordergrund stehen.

Warum legen wir auf gesetzliche Regelungen zur Festlegung bestimmter ethischer Vorstellungen so viel wert? Vermutlich deswegen, weil wir vor manchen Dingen, die wir nicht genau verstehen, Angst haben und Gesetze zu einer Art „Behaglichkeit“ beitragen, sodass wir uns trotz unserer Ängste zurücklehnen und uns darauf berufen können, dass dieses oder jenes aus ethischen Gründen nicht erlaubt ist. Da gelten plötzlich auch kirchliche Ethikvorstellungen wieder, selbst wenn man sich persönlich von der Kirche abgewendet hat.

Was ist Ethik?

Es gibt dazu so viele Vorstellungen, dass auf Einzelheiten hier nicht näher eingegangen werden kann. Neben vielen theoretischen und philosophischen Ansätzen, ist nachfolgend eine eher pragmatische (etwas gekürzte) Definition aus der Wikipedia-Enyklopädie zum Stichwort Ethik wiedergegeben:

„Die Ethik ist von ihrer Zielsetzung her eine praktische Wissenschaft. Es geht ihr nicht um ein Wissen um seiner selbst willen, sondern um eine verantwortbare Praxis. Sie soll dem Menschen (in einer immer unüberschaubarer werdenden Welt) Hilfen für seine sittlichen Entscheidungen liefern. Dabei kann die Ethik allerdings nur allgemeine Prinzipien guten Handelns… für bestimmte Typen von Problemsituationen begründen. Die Anwendung dieser Prinzipien auf den einzelnen Fall ist im allgemeinen nicht durch sie leistbar, sondern Aufgabe der praktischen Urteilskraft und des geschulten Gewissens. Aristoteles vergleicht dies mit der Kunst des Arztes und des Steuermanns. Diese verfügen über ein theoretisches Wissen, das aber situationsspezifisch angewendet werden muss. Entsprechend muss auch die praktische Urteilskraft allgemeine Prinzipien immer wieder auf neue Situationen und Lebenslagen anwenden. Damit spielt für die richtige sittliche Entscheidung neben der Kenntnis allgemeiner Prinzipien die Schulung der Urteilskraft in praktischer Erfahrung eine wichtige Rolle.“

Wie auch immer – ethische Grundlagen zu definieren oder gar Ethikgesetze zu erlassen, ist ein schwieriges Thema. Wer bestimmt, was ethisch richtig ist? Wir berufen uns meist – wie auch im Falle der Gentechnik oder Stammzellenforschung auf wissenschaftliche Studien (auf was sonst?). Das führt in mehrfacher Hinsicht unweigerlich zu folgenden Konflikten: 1.) Um die Gefahren einer neuen Technologie beurteilen zu können, muss man zuerst Forschung auf diesem Gebiet betrieben und entsprechende Argumente oder Gegenargumente erarbeitet haben 2.) Wie gesichert sind Studien bzw. Forschungsergebnisse und gibt es nicht auch Gegenstudien? – wie gesichert sind diese? 3.) Wissenschaftliche Forschung bleibt niemals stehen, gerade auf den genannten Gebieten galoppiert der wissenschaftliche Fortschritt geradezu. Was heute gilt, ist morgen nicht mehr aktuell. Und dann die Frage, wie Ethik-Gesetze zustande kommen. Überspitzt formuliert: wie alle Gesetze, d.h. die Parlamentarier beschließen oft aus Populismus etwas, das von einem großen Teil der Bevölkerung so gewollt wird, wobei die sachliche Begründung solcher Gesetze aus wissenschaftlichen (oft kontroversen) Meinungen so konstruiert wird, dass eine parlamentarische Mehrheit dafür zustande kommt. Das erinnert im Falle der Gentechnologie oder Stammzellenforschung fatalerweise ein wenig an den Begriff der „gesunden Volksmeinung“, die früher z.B. einmal dafür vorgeschoben wurde, festzulegen, was „entartete Kunst“ bedeutet.

Bevor etwas näher auf ethische Überlegungen zur Genforschung und insbesondere zur Stammzellforschung eingegangen wird, sollen einige wenige Beispiele aus der Medizingeschichte vorangestellt werden.

Die erste Herztransplantation durch Christaan Barnard (1967) haben viele inzwischen vergessen oder sie haben zu dieser Zeit noch nicht gelebt. Der Versuch einem todgeweihten Patienten ein fremdes Herz zu implantieren sorgte jedenfalls für Aufregung, besonders als der erste Patient nach 18 Tagen starb und eine Diskussionslawine in Gang setzte, neue ethische Richtlinien gesetzlich zu verankern. Nicht nur die Gesellschaft, auch die Ärzteschaft war zu dieser Zeit gespalten. Obwohl die Herztransplantation und inzwischen auch Lebertransplantationen und anderer Organe seit vielen Jahren fast zum selbstverständlichen, medizinischen Alltag gehören, gibt es ein verbindliches Transplantationsgesetz in Deutschland erst seit 1997. In den europäischen Ländern ist die Organspende und Transplantation in ihren Grundprinzipien einheitlich geregelt, so ist z.B. der Hirntod als Zeitpunkt des Todes akzeptiert, ab dem eine Organentnahme zulässig ist. Hinsichtlich des Einverständnisses zur Organentnahme gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen. So dürfen in Österreich Spenderorgane nach dem Tod grundsätzlich entnommen werden, sofern keine Erklärung vorliegt, dass ein Mensch nach seinem Tode nicht mit einer Organspende einverstanden ist. In Deutschland ist umgekehrt die Organspende nur erlaubt, wenn ein Mensch vor seinem Tode dazu die Einwilligung gegeben hat. Dass Österreich in der Zahl erfolgreicher Transplantationen einen Spitzenplatz einnimmt, liegt offenkundig an der österreichischen Regelung und der daraus resultierenden größeren Zahl an Spenderorganen.

Ein anderes Beispiel: Die heute selbstverständlichen Bluttransfusionen haben eine sehr lange Geschichte, deren Misserfolge jedoch wegen der mangelnden Kenntnis der Bevölkerung kaum bekannt waren (es gab ja früher keine Medien, die darüber berichteten). Immerhin begann die Geschichte der Bluttransfusion bereits um 1500 unter haarsträubenden Bedingungen. Bei der ersten 1818 durchgeführten Transfusion von Mensch zu Mensch starb der Patient und es folgten viele Fehlschläge, sodass noch 1874 angesehene Ärzte wie Landois oder Billroth wegen der vielen Fehlschläge Bluttransfusionen zu verurteilen begannen. Als dann der Wiener Pathologe Karl Landsteiner das AB0 Blutgruppensystem und später weitere Blutuntergruppen entdeckte (Nobelpreis 1930) und Edwin Cohen 1940 eine Methode entwickelte, Blutplasma in bestimmte Fraktionen zu zerlegen wurde die Zahl der Fehlschläge deutlich reduziert aber erst 2001 (!!) ist die Leukozytendepletion (Entfernung der weißen Blutkörperchen) verbindlich. In den letzten zwei Jahrzehnten wurden ferner Tests zur Vermeidung von Hepatitis B, C und HIV Viren entwickelt. Heute werden nach Möglichkeit kaum noch Vollbluttransfusionen durchgeführt, sondern die einzelnen Blutbestandteile je nach Erfordernis infundiert. Transfusionen sind durch ein ziemlich detailliertes Transfusionsgesetz geregelt, das auch beinhaltet, dass Bluttransfusionen selbst im Ernstfall bei Verweigerung der Patienten nicht durchgeführt werden dürfen.

Anm.: Obwohl auch Blut als Organ gilt, ist das Transplantationsgesetz für Blut, Blutbestandteile und Blutprodukte nicht anwendbar.

Der Berühmte Chirurg Ferdinand Sauerbruch erlitt bei seinen ersten Operationen am offenen Thorax (in der Unterdruckkammer) mehrere Misserfolge, die den Tod des Patienten zur Folge hatten. Heute sind Thoraxoperationen (allerdings nicht in der Unterdruckkammer, sondern umgekehrt durch Erhöhung des Druckes in der Lunge) ganz selbstverständliche Eingriffe.

Warum hier so ausführlich über heute selbstverständliche medizinische Eingriffe berichtet wird? Weil bei allen wissenschaftlichen Fortschritten, Fehlschläge über längere Zeit niemals ausgeschlossen werden können und weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse wie z.B. in der Gentechnik und bei der Stammzellenforschung kaum ein Jahrzehnt alt und daher noch keineswegs in dem Stadium sind, dass sie – außer in hoffnungslosen Fällen mit Einverständnis des Patienten – gelegentlich angewendet werden. Gute Erfolge mit Stammzellen gibt es allerdings seit einiger Zeit (ca. 1970) bei der bösartigen Leukämie.

Viele werden einwenden, dass sich die möglichen negativen Dimensionen – insbesondere bei der Gentechnik – gegenüber früheren Entdeckungen vergrößert haben. Das ist richtig, jedoch sollte man auch berücksichtigen, dass es gerade deswegen umso wichtiger wäre, sich mit einer solchen Technik zu beschäftigen. Nur wer eine Technik möglichst genau kennt, kann sie beherrschen – denn leben müssen wir damit, wenn wir keine „glücklichen“ Einsiedler (ohne Gentechnik- und Stammzellforschung) werden wollen, die ohnmächtig zusehen müssen, wie unsere Partner, Kinder oder wir selbst an einer schweren Krankheit sterben. Ethische Vorstellungen hören – selbst wenn sie noch so gut gemeint sind – meist auf, wenn es einen selbst betrifft.

Aus dem vorher gesagten soll nicht der Schluss gezogen werden, dass es keinerlei gesetzlichen Regelungen über Gentechnik und Stammzellenforschung geben darf. Gesetze enthalten ja auch in anderen Bereichen Paragraphen, die eine Schädigung anderer oder der Umwelt strafbar machen. Was gemeint ist, dass Gesetze, sofern sie wissenschaftliche Forschung bzw. deren Anwendung betreffen, schneller an den wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden müssen. „Mord“ oder „Diebstahl“ sind Straftaten, an denen sich bis heute – abgesehen von der Ahndung dieser Straftaten nichts an der Tatsache verändert hat, dass sie verboten sind. Zu strenge gesetzliche Vorschriften – besonders auf dem Gebiet der Stammzellforschung – könnten später einmal aber auch als eine Art „fahrlässiger“ Tötung interpretiert werden, wenn es inzwischen in anderen Ländern Methoden gibt, Menschenleben mit Hilfe neuer medizinischer Erkenntnisse zu retten.

Wissenschaftliche Forschung sollte daher durch Gesetze nicht behindert werden, wenn dadurch ein Nutzen wahrscheinlich ist. Anders ist es mit der Frage, ab wann Forschungsergebnisse so gesichert sind, dass der Nutzen deutlich höher als eventuelle Schäden ist. Hier müssen gesetzliche Regeln die Anwendung neuer Techniken verbieten, wenn der Nutzen noch nicht genügend erwiesen ist.

Im Falle der Stammzellforschung wird die Forschung auf diesem Gebiet in vielen Ländern, wenn auch unterschiedlich, fast unmöglich gemacht. Genau darin ist die Kritik von Wissenschaftlern, insbesondere von Ärzten an den derzeit bestehenden gesetzlichen Regeln begründet.

In Österreich ist der Import von Stammzelle erlaubt, nicht aber die Entnahme aus Embryonen. In der Schweiz ist die Gewinnung aus Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. England hat die liberalste Gesetzgebung. In Deutschland dürfen nach der geltenden „Stichtagsregelung“ nur Stammzelllinien verwenden werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden sind. Diese Zellen sind inzwischen jedoch verunreinigt. Um die Mitarbeit in internationalen Kooperationsprojekten zu ermöglichen, fordern deutsche Wissenschaftler eine Novellierung dieser strengen gesetzlichen Regelungen. Sie empfehlen, in Deutschland die Stammzelllinien zuzulassen, mit denen Forscher in anderen Ländern arbeiten dürfen.

Nachstehend einige Meinungen im Vorfeld des 114. Internistenkongresses in Wiesbaden (29.3 –2.4.2008), wo u.a. Experten der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin über eine Novellierung des derzeit in Deutschland gültigen Stammzellgesetzes diskutieren.

„Forschungserfolge mit Stammzellen von Erwachsenen können die wissenschaftliche Arbeit an menschlichen embryonalen Stammzellen bislang nicht ersetzen.” Experten der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) diskutieren daher eine Novellierung des derzeit gültigen Stammzellgesetzes in Deutschland. Im Rahmen dieses Kongresses in Wiesbaden erörtern sie, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um deutschen Wissenschaftlern eine international konkurrenzfähige Forschung zu ermöglichen.

„Auch die jüngsten Forschungserfolge amerikanischer und japanischer Wissenschaftler zur Untersuchung von Hautzellen ändern nichts an dem Bedarf an neuen humanen embryonalen Stammzelllinien“, sagt Professor Dr. Jörg Hacker, ehemaliger Direktor des Instituts für Molekulare Infektionsbiologie an der Universität Würzburg und neuer Präsident des Robert Koch Instituts im Vorfeld des 114. Internistenkongresses“.

„Weltweit gibt es mehr als 500 Stammzelllinien. „Um den Anschluss an die internationale Forschung nicht zu verlieren, müssen Wissenschaftler in Deutschland auf vorhandene Stammzelllinien im Ausland zurückgreifen dürfen“, betont Professor Dr. med. Georg Ertl, Vorsitzender der DGIM aus Würzburg.“ (Ende der Zitate)

Anmerkung zum „Schaf Dolly“

Selbst das Klonen des Schafes „Dolly“ hat zu wissenschaftlichen Erkenntnissen geführt und wenn es nur die Erkenntnis war, dass das Klonen von Tieren absolut unsinnig ist, weil der Aufwand enorm ist und weil man geklonte Schafe nicht braucht. Darüber hinaus wurden jedoch Kenntnisse über das Klonen komplexer Zellverbände gewonnen, die durchaus einmal therapeutische Relevanz haben können, wenn es darum geht, menschliche Organzellen oder gar Organe zu klonen, um das Leben eines Menschen zu retten. Das Klonen von Menschen ist derzeit wohl nur in kranken Gehirnen ein Thema. Hier sind gesetzliche Vorschriften eines Verbotes ebenso notwendig, wie für gentechnologische Eingriffe in die Keimbahn von Menschen.

(Unter der Keimbahn versteht man die Abfolge von Zellen, die angefangen bei der befruchteten Eizelle im Laufe der weiteren Entwicklung zur Bildung der Keimzellen (Eizellen und Spermien) führt. Diese Zellen sind deshalb von Bedeutung, weil Mutationen hier – anders als bei Mutationen von Körperzellen an die Nachkommen weitergegeben werden.

(Alfred Rhomberg)

(1) Kommentare zum Beitrag "Ethische Betrachtungen zur Gentechnik- und Stammzellenforschung"

RE: Ethische Betrachtungen zur Gentechnik- und Stammzellenforschung

Ergänzung zu meinem Beitrag “Ethische Betrachtungen…” aus gegebenem Anlass.

Heute (2.4.2008) wurde in den Mittagsnachrichten von Ö1 darüber berichtet, dass britische Forscher eine Chimäre aus einem menschlichen Embryo und den Genen einer Kuh hergestellt haben. Dieser Versuch wurde zwar – ähnlich wie beim Schaf „Dolly“ aus wissenschaftlichen Gründen durchgeführt und ist wissenschaftlich hochinteressant, allerdings werden die Gegner der Gentechnik in ihrer (hier berechtigten) Skepsis bestärkt. Die Forscher haben zwar mitgeteilt, dass sie die Embryonen nach drei Tagen vernichtet haben.

Trotzdem: meine persönliche Ansicht hierzu ist, dass solche Versuche behördlich angemeldet und auch überwacht werden müssten. Es gibt dazu eine bewährte, vergleichbare Praxis in der deutschen Gesetzgebung zur Durchführung von Tierversuchen in der Pharmaindustrie. Jeder Tierversuch muss angemeldet und die wissenschaftliche Notwendigkeit begründet werden. Diese Maßnahme hat zu einer drastischen Reduktion von Tierversuchen geführt. (Vor dieser Regelung wurden Tierversuche durchaus auch nur deswegen durchgeführt, um eigene wissenschaftliche Hypothesen für Publikationen zu untermauern). Im Falle der Pharmaforschung ist die Zahl an Tierversuchen, nicht zuletzt durch die vorgeschriebenen Einschränkungen, wirklich sehr stark zurückgegangen, weil viele Versuche – insbesondere im Screeningbereich und im Vor-Projektstadium, aber auch in der Weiterentwicklung von Projekten heute durch biochemische Testsysteme ersetzt werden können. Insgesamt kann die Pharmaindustrie jedoch auch auf längere Sicht nicht völlig auf Tierversuche verzichten. Der menschliche und der tierische Organismus sind so komplex, dass in vitro Versuche (also „im Reagenzglas“) nicht ausreichen, um erste Versuche an freiwilligen Probanden – meist aus der eigenen Firma – durchzuführen. Von Tierschützern wird immer wieder behauptet, dass Tierversuche grundsätzlich nicht repräsentativ für den Menschen geeignet seien. Das stimmt nur bedingt: durch die Kombination von biochemischen Versuchen und Versuchen an verschiedenen Tierspecies kann durchaus genügend Sicherheit für die ersten Versuche am gesunden Menschen abgeleitet werden, eine Sicherheit, die es ohne Tierversuche nicht gäbe.

(Alfred Rhomberg)


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Gentechnologie, Stammzellenforschung & innovative Ansätze der Pharmaforschung - INHALT

nach Popularität
(02.05.2008) Teil III – Neurotransmitter: Botenstoffe des Nervensystems
(24.06.2008) Drug Design – Arzneimittel am „Reißbrett“ konstruieren
(29.04.2008) Teil I - Zentrales und autonomes Nervensystem und Pharmaka die diese Nervensysteme beeinflussen - Beruhigungsmittel (Sedativa).
(26.04.2008) Stand der Alzheimer Forschung heute
(20.05.2008) HIV – die bisher schwierigste Herausforderung aller Biowissenschaften.
(02.04.2008) Ethische Betrachtungen zur Gentechnik- und Stammzellenforschung
(28.03.2008) Stammzellenforschung und therapeutische Ansätze
(25.03.2008) ACE Hemmer: ein Beispiel für innovative Pharmaforschung
(12.03.2008) Einführung zur Gentechnologie (I) - Kritische Überlegungen
(30.05.2008) Die Patentsituation biotechnologischer Erfindungen – und ein Nachtrag zu meinem Text v. 30.5.2008
(30.05.2008) Darmkrebs: Gute Chancen für die Entwicklung eines Bluttests - allgemeine Gedanken zur Entwicklung solcher Tests.
(12.04.2008) Ansätze zur Parkinson-Therapie mit Stammzellen und Gentechnologie
(14.03.2008) Was ist "innovative" Pharmaforschung? - Allgemeine Betrachtungen
(20.04.2008) DNA und Doppelhelix – der biochemische Code des Lebens
(24.05.2008) Innovative Forschung führt zu risikoärmeren Immuntherapeutika
(08.04.2008) Trail - ein körpereigenes Eiweiß, das Krebszellen in den Selbstmord treibt
(30.04.2008) Teil II – Antidepressiva
(13.04.2008) War die Erfindung von Aspirin “innovativ“ ? – Braucht man wirklich immer neue Arzneimittel? - Der Versuch einer Abgrenzung.
(07.05.2008) Herceptin – ein monoklonaler Antikörper gegen Brustkrebs.
(11.04.2008) In Deutschland wurde das Stammzellengesetz gelockert
(06.05.2008) Bevacizumab – ein neuer Wirkstoff gegen Krebs und ein Beispiel für innovative Arzneimittelforschung
(29.04.2008) „Alzheimer“ – mit PET frühzeitig erkennen (copyright des Beitrags: MedAustria)
(12.03.2008) Einleitung zu einer schwierigen Thematik
(16.04.2008) „Ötzis“ Zwischenruf zur Ethikdebatte
nach historischer Entwicklung
(24.06.2008) Drug Design – Arzneimittel am „Reißbrett“ konstruieren
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