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06.10.2008
Das Kernkraftwerk Zwentendor...
Geschichte revisited (7 Beiträge online)
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Geschichte revisited - Das Kernkraftwerk Zwentendorf – Von der Standortsuche bis zur Lieferung der Brennstäbe

Region: Österreich
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Geschichte revisited - Das Kernkraftwerk Zwentendorf – Von der Standortsuche bis zur Lieferung der Brennstäbe - startblatt - Zwentendorf nach einem Bild von Werner Hölzl, das auf wikipedia gefunden wurde
Bildquelle: startblatt - Zwentendorf nach einem Bild von Werner Hölzl, das auf wikipedia gefunden wurde

Aus der Serie “Atomkraft für Österreich? – Nein, danke!”

Der Standort

Gestützt auf die hohen Steigerungsraten des Stromverbrauchs wurde schon zu Beginn der 1960er-Jahre von Vertretern der E-Wirtschaft das Jahr 1965 als der Zeitpunkt angegeben, an dem Österreich ein Kernkraftwerk benötigt, um die Stromversorgung sicher zu stellen35.

Bereits 1960 beauftragte die Verbundgesellschaft (VG) die Geologische Bundesanstalt, geologisch-hydrologische Gutachten für 29 mögliche Kernkraftwerks-Standorte zu erstellen. Von der VG favorisiert wurden u. a. die Standorte Fischamend, Gries im Pinggau, Lavamünd und St. Pantaleon. Die Geologische Bundessanstalt hielt aber nur sieben Standorte für geeignet. Der später tatsächlich ausgewählt Standort Zwentendorf wurde aufgrund der geologisch-hydrologischen Gegebenheiten als ungeeignet klassifiziert36. Dieses Gutachten blieb bis knapp vor der Volksabstimmung geheim37.

Die Standortsuche setzte sich in den späten 1960er-Jahren fort; es wurden Standorte an der Donau, der Enns und am Inn geprüft. Für die E-Wirtschaft waren folgende Kriterien für die Errichtung eines Kernkraftwerkes maßgebend: Nähe zu den Verbrauchsschwerpunkten, kostengünstige Einspeisungsmöglichkeiten des im Kraftwerk erzeugten Stroms in ein bestehendes Netz, genügend vorhandenes Kühlwasser sowie meteorologische, seismologische und verkehrstechnische Überlegungen. Gemäß dieser Vorgaben kam nur der oberösterreichische Industrieraum oder die Donauregion nahe Wien infrage38.

Im Frühjahr 1968 drängte der oberösterreichische Nationalratsabgeordnete Friedrich Peter (FPÖ) darauf, das Atomkraftwerk in Oberösterreich zu errichten. Der oberösterreichischen Landesregierung und der Landesgesellschaft OKA (Oberösterreichische Kraftwerke AG) gelang es jedoch nicht, genügend Verbündete für dieses Vorhaben zu gewinnen. Erfolgreicher war der niederösterreichische Landehauptmann Andreas Maurer (ÖVP), der sich 1969, sofort nach der Einigung der EVU auf den Bau eines Kernkraftwerkes, für einen niederösterreichischen Standort einsetzte, dabei aber auf den Widerstand der Landes-SPÖ stieß. Er fand aber mächtige Verbündete in den Landesgesellschaften NEWAG (Niederösterreichische Elektrizitätswerke-AG), STEWEAG, TIWAG (Tiroler Wasserkraftwerke AG) und der VKW sowie die Rückendeckung von Vizekanzler Withalm (ÖVP) und Verteidigungsminister Prader (ÖVP). Man einigte sich auf einen Standort zwischen Wien und Ybbs. Allerdings fand sich im Energiekonzept 1969 der Bundesregierung noch kein exakt fixierter Standort, sondern nur die vage Formulierung, dass die Standortfrage vordringlich zu klären sei, damit einer Entscheidung hinsichtlich des Baubeginns nichts im Wege stehe. Ende September 1969 gab die Kernkraftwerks-Planungsgesellschaft (KKWP), von der später noch die Rede sein wird, bekannt, dass ein Standort im Raum Tulln gefunden sei. Bei der Generalversammlung der KKWP am 4. November 1969 entschied man sich für Zwentendorf39.

Gemäß den Vorgaben für die Standortfrage erwies sich Zwentendorf als ideal. Der erzeugte Strom konnte in die vorhandene 220-kV-Leitung Bisamberg eingespeist werden, die Donau lieferte die benötigte Menge an Kühlwasser und der Verbrauchsschwerpunkt Wien lag ebenfalls in der Nähe. Aufgrund entsprechender Gutachten aus meteorologischer und seismologischer Sicht gebe es ebenfalls keine Bedenken gegen den Standort, so VG-Generaldirektor Hintermayer. Das hydrologisch negative Gutachten der Geologischen Bundesanstalt von 1962, in dem der Standort Zwentendorf dezidiert ausgeschlossen worden war, fand keine Berücksichtigung40.

Bei der Entscheidungsfindung ebenfalls nicht berücksichtigt wurde die Frage, ob es auch aus sicherheitstechnischer Sicht wirklich günstig sei, so nahe an einem Ballungszentrum wie Wien ein Kernkraftwerk zu errichten. Auch die Bevölkerung der Region um Zwentendorf wurde in einer für sie so wichtigen Angelegenheit nicht mit einbezogen. Es kann hier nur vermutet werden, dass weder die politische Seite noch die Verantwortlichen in der E-Wirtschaft die Bevölkerung für kompetent genug gehalten haben, dieser in einer so relevanten Entscheidung eine Mitsprache einzuräumen. Dabei hätten den Verantwortlichen die 1969 schon im Gange gewesenen Anti-Atom-Kampagnen eine Warnung sein müssen.

Von Seiten der Behörde konnten für den Standort weder Vorgaben gemacht noch die Entscheidungen beeinflusst werden, denn das Gesetz sah kein eigene „Standortbewilligung“ vor41.

Kernkraft contra Wasserkraft

Der eigentliche Anstoß zur Errichtung eines österreichischen Kernkraftwerkes erfolgte am 18. Oktober 1967 mit der Enquete „Atomenergie in Österreich“, veranstaltet vom Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen (Verkehrsministerium), die auf eine Initiative der Bundesregierung und der Landes-Elektrizitätsgesellschaften zurückging42. Es sollten der Meinungsbildungsprozess vorangetrieben, die verschiedenen Standpunkte in der E-Wirtschaft beseitigt und diese zu einer positiven Haltung zur Kernenergie gebracht werden – so die Absicht der Bundesregierung. Diese wollte einen möglichsten raschen Baubeginn für das Kernkraftwerk43.

Verbund-Generaldirektor Hintermayer war aber prinzipiell der Ansicht, dass bis 1971 der Verbrauchszuwachs auch ohne Kernenergie gedeckt werden könne. Er sah sogar eine Konkurrenz beim Grundlastaufkommen zwischen Wasserkraft und Kernenergie und konnte sich ein Atomkraftwerk erst zwischen 1975 und 1980 vorstellen44. Eine ähnliche Ansicht vertrat ja – wie schon erwähnt – auch STEWEAG-Generaldirektor Musil, der auf der Enquete jedoch einräumte, dass weder neu zu errichtende Wasserkraftwerke noch konventionelle Wärmekraftwerke so billigen Strom liefern könnten; „nur der Einsatz von Kernenergie bietet eine solche Chance45

Bestehende Überkapazitäten gab auch OKA-Generaldirektor Klimesch zu, die er durch Ankurbelung des Stromkonsums abbauen wollte. Der Bau eines Kernkraftwerkes sei aber wegen der deutlich niedrigeren Stromgestehungskosten (15 Groschen/kWh gegenüber einem vergleichbaren Ölkraftwerk mit 20 Groschen/kWh, ausgehend von einer Kraftwerksleistung von jeweils 350 MW) vorteilhaft. Der Kostenvorteil wird auch von der Verbundgesellschaft nicht bestritten, jedoch sei dieser erst bei einer Kraftwerksleistung ab 500 MW wirksam46. Ein so großes Kernkraftwerk müsse aber zwangsläufig zu Rückstellungen von konventionellen Kraftwerksprojekten führen, befürchteten auch die Landesgesellschaften, die an sich ja dem Bau eines Kernkraftwerkes positiv gegenüberstanden. Eindeutig für den Bau von Atomkraftwerken sprach sich die Bundeswirtschaftskammer aus. (Auf die Diskussion über die Wirtschaftlichkeit von Kernkraftwerken wird später noch eingegangen.) Die Frage der Sicherheit von Kernkraftwerken wurde in dieser Phase nicht diskutiert; sie galt bei den Fachleuten der ÖSGAE als „unproblematisch und gelöst47“.

Die Kernkraftwerk-Planungsgesellschaft mbH (KKWP)

Nachdem sich die Verbundgesellschaft und die Landesgesellschaften grundsätzlich über die Errichtung eines Kernkraftwerkes geeinigt hatten, erfolgte im April 1968 die Gründung der „Kernkraftwerk-Planungsgesellschaft mbH (KKWP)“, an der die Verbundgesellschaft und die Landesgesellschaften je zur Hälfte beteiligt waren48. Auch die Geschäftsführer waren paritätisch besetzt: Christian Held kam von den Landesgesellschaften (entsandt von der STEWEAG) und war für den Nuklearteil zuständig; Friedrich Janitschek, entsandt von der Verbundgesellschaft, war für den konventionellen Teil des Kraftwerkes verantwortlich49.

Aufgabe der KKWP war die Planung, Vorbereitung und Betreuung des Baus von Kernkraftwerken im Auftrag der jeweiligen Kernkraftwerksgesellschaft. Dazu zählte auch – wie schon erwähnt – die Standortentscheidung.

Als es nach der Gründung der Gemeinschaftskernkraftwerk Tullnerfeld GesmbH (GKT) Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten gab, fand man eine salomonische Lösung: Die KKWP sollte nur mehr für die Projektierung und Bauvorbereitung künftiger Kernkraftwerke zuständig sein50. Zum Tragen kam diese Lösung, als 1974 die Gemeinschaftskernkraftwerk Stein GesmbH (GKS) für das KKW St. Pantaleon gegründet wurde. Als der Widerstand gegen Zwentendorf immer größer wurde, hat man den Gedanken an die Errichtung eines zweiten Kernkraftwerkes aufgegeben. Nach dem „Nein zu Zwentendorf“ und der Verabschiedung des Atomsperrgesetzes wurde die KKWP liquidiert51.

Noch war es aber ein weiter Weg bis zur Gründung der GKT. Nach Auseinandersetzungen zwischen der Verbundgesellschaft, die von der SPÖ dominiert war, und den Kernkraft-Befürwortern in ÖVP, Industrie und Landesgesellschaften einigte man sich im Jänner 1969 auf ein erstes koordiniertes Ausbauprogramm, das auf zehn Jahre ausgelegt war52. Darin waren sowohl der Ausbau der Donau als auch die Errichtung des ersten Kernkraftwerkes mit einer Leistung von 639 MW vorgesehen. Baubeginn sollte 1970 sein, die Inbetriebnahme war für 1976 geplant53.

Die nächsten Auseinandersetzungen zwischen Verbundgesellschaft und den Landesgesellschaften drehten sich um die Form der künftigen KKW-Betreibergesellschaft. Die Verbund sah im geplanten Kernkraftwerk ein Großkraftwerk, das organisatorisch als Sondergesellschaft unter ihrer Führung betrieben werden sollte. Das lehnten die Landesgesellschaften ab. Das Kernkraftwerk hätte im Wesentlichen den Länderbedürfnissen zu dienen und 379 MW der gesamten Kraftwerksleistung von 639 MW hätten auf die Länder zu entfallen. Für die EVU wurden die Kriterien um die Betreibergesellschaft zur Prestigeangelegenheit, während die Bundesregierung vehement auf eine Einigung drängte. Nach langwierigen Verhandlungen und Zugeständnissen an beide Kontrahenten, unter anderem in Form finanzieller Anreize im EFG 1969 erfolgte am 28. November 1969 die formelle Einigung auf die Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft. Aber nicht alle Landesgesellschaften traten dieser Gesellschaft bei. Neben der BEWAG, die selbst keine Kraftwerke besaß und ihren Strom von der Verbundgesellschaft bezog, verzichteten auch die Wiener Stadtwerke auf eine Beteiligung. Sie argumentierten, dass die Leistung eines schon länger geplanten Dampfkraftwerkes zusammen mit Anteilen am künftigen Kernkraftwerk im Wiener Netz nicht unterzubringen sei54.

Die Gemeinschaftskernkraftwerk Tullnerfeld GesmbH (GKT)

Nach der Fixierung von Zwentendorf als Standort für das Kernkraftwerk, vermutlich aber auch unter dem Druck der in diesem Jahr anstehenden Nationalratswahlen, wurde am 10. Februar 1970 die „Gemeinschaftskernkraftwerk Tullnerfeld GesmbH (GKT)“ gegründet. Das Grundkapital betrug 300 Mio. Schilling, die vorgesehene Kraftwerksleistung 600 MW55. Daran beteiligt waren: • die Verbundgesellschaft mit 50,00 %
• die TIWAG (Tirol) mit 13,34 %
• die NEWAG (Niederösterreich) mit 10,83 %
• die STEWEAG (Steiermark) mit 10,00 %
• die OKA (Oberösterreich) mit 8,33 %
• die KELAG (Kärnten) mit 3,33 %
• die SAFE (Salzburg) mit 2,50 %
• die VKW (Vorarlberg) mit 1,67 %[56]

Die Geschäftsführung war wie bei der KKWP paritätisch besetzt: die Landesgesellschaften stellten den kaufmännische Direktor Friedrich Staudinger, die Verbundgesellschaft den technischen Direktor Alfred Nentwich. Aufgabe der GKT war die „gemeinsame Errichtung und der Betrieb des ersten österreichischen Kernkraftwerkes [...] und die Abgabe der erzeugten elektrischen Energie an die acht Gesellschafter zu Selbstkosten57.“

Ein Kuriosum sei hier am Rande erwähnt: Im ersten Jahr des Bestehens der GKT (1970) setzte sich der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern zusammen. Damit war er zahlenmäßig größer als das gesamte Personal der GKT, das sich aus den beiden Geschäftsführern, einem Prokuristen, vier Gruppenleitern und zwei Schreibkräften, also gerade einmal neun Personen rekrutierte. Die Geschäftsführer der KKWP, Held und Janitschek, konnten als Konsulenten beigezogen werden. Erst im zweiten Jahr erfolgte eine Personalaufstockung auf 26 ständige und sieben fallweise von den Gesellschaftern abgestellte Mitarbeiter. Die beiden Konsulenten blieben erhalten58.

Die Auftragsvergabe

Um einen Baubeginn nicht noch weiter zu verzögern, galt die wichtigste Tätigkeit der GKT der Auftragsvergabe zum Bau des Kraftwerkes. Einmal mehr ein Anlass für Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern. Von fünf zur Diskussion stehenden Unternehmen kamen drei in die engere Wahl: die Kraftwerksunion (KWU) aus Deutschland, ASEA (Schweden) und BBC-Westinghouse (USA).

Trotz sorgfältigster, objektiver Angebotsvergleiche durch die Mitarbeiter der GKT fiel die Vergabeentscheidung des Aufsichtsrates der GKT nicht auf den Billigstbieter ASEA (Leichtwasserreaktor des Typs Siedewasserreaktor), sondern auf die KWU (eine Siemens-Tochter), genauer gesagt auf eine Bietergemeinschaft, bestehend aus KWU, Siemens Österreich und Elin, die einen Leichtwasserreaktor des Typs Druckwasserreaktor offeriert hatte. Über Auftrag des Aufsichtsrates sollten mit der KWU aber noch Verhandlungen über Preisnachlässe geführt werden, die aber erfolglos blieben. Letztlich trat Siemens Österreich als Hauptunternehmer mit KWU, Elin und AEG als Subunternehmer auf59.

Hinter dieser Entscheidung, so darf vermutet werden, standen massive Interessen der österreichischen Industrie, der ein Zulieferanteil von zwei Drittel des Auftragsvolumens – die Industrie selbst spricht von 80 Prozent60 geboten wurde und die damit ihre Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkbaues beweisen wollte61.

Die Vorgänge um die Auftragsvergabe und der Wechsel von einer ÖVP- zu einer SPÖ-Alleinregierung im April 1970 veranlasste die Verbundgesellschaft, den Baubeginn erneut infrage zu stellen. Die Folge waren erneute Diskussionen, die sich bis 1971 hinzogen und die auch in der Öffentlichkeit intensiv wahrgenommen wurden.

Die Verbundgesellschaft forderte in einem Memorandum von Februar 1971 eine Verschiebung des Baubeginns in Zwentendorf. Sie wollte den Bau des Donaukraftwerkes Altenwörth (Laufkraftwerk) vorziehen und begründete das einerseits mit niedrigeren Kosten62, andererseits mit dem geringeren Ausfallsrisiko eines Laufkraftwerks. Eine heftige Reaktion der Landesgesellschaften ließ nicht lange auf sich warten. In einem Schreiben der beteiligten Landesgesellschaften vom 16. Februar 1971 an die Verbundgesellschaft verlangten diese nachdrücklich die Einberufung einer Gesellschafterversammlung. Die Industrie forderte energisch den sofortigen Baubeginn und die niederösterreichischen Landespolitiker setzten sich ebenfalls massiv dafür ein. Diese heftigen Interventionen reichten aus, um am 22. März 1971 in einer außerordentlichen Generalversammlung der GKT unter Vorsitz von NEWAG-Generaldirektor Gruber den Baubeschluss für das KKW Zwentendorf zu fassen63. Bei dieser Gelegenheit fiel auch die Entscheidung für einen 700-MW-Siedewasserreaktor (entgegen der Entscheidung für einen Druckwasserreaktor bei der Auftragsvergabe), ein Zugeständnis der Landesgesellschaften an die Verbundgesellschaft64.

Vom Baubeschluss bis zur Lieferung der Brennstäbe

Vor dem eigentlichen Baubeginn musste noch das Bewilligungsverfahren für den Bau abgehandelt werden. Der grundsätzliche Baubeschluss von Seiten der Bundesregierung für das KKW Zwentendorf fiel am 22. März 1971, am gleichen Tag, als in der GKT der Beschluss über den Baubeginn gefasst wurde. Der vorgesehene Betriebsbeginn war der August 1976; die veranschlagten Kosten: 5,2 Mrd. Schilling65.

Beim Bewilligungsverfahren hatte die Behörde nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) 1950 vorzugehen und von sich aus alles wahrzunehmen, was zur „Gewährleistung des Schutzes des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch ionisierende Strahlen66“ geboten war. Um das bestmöglichst zu erreichen, sind im StSchG Erweiterungen zum AVG 1950 vorgesehen. Diese ermöglichen Ausnahmen zu bereits rechtskräftigen Bescheiden, wonach eine nachträgliche Vorschreibung von Auflagen gestattet wird, wenn dies aufgrund von Erfahrungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendig ist67.

Die Parteienstellung im Bewilligungsverfahren

Über die einigermaßen komplizierte Regelung der Parteienstellung in diesem Verfahren ist im Bericht der Bundesregierung nichts vermerkt. Da dies aber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes von essentieller Bedeutung war, soll hier näher darauf eingegangen werden, zumal das auch ein nicht unwesentlicher Kritikpunkt der Kraftwerksgegner war.

Grundsätzlich war nach dem StSchG für die Bewilligung der Errichtung und des Betriebes eines Kernkraftwerkes das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz (BMGU) zuständig. Unterliegt aber der Betrieb des Kraftwerkes auch der Gewerbeordnung (GewO), ist das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie (BMHI) die zuständige Behörde. Die Österreichische Reaktoranlage unterlag aber nicht der GewO, da ihre betriebliche Tätigkeit nicht auf Ertrag ausgerichtet war, sondern der Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie dienen sollte, ohne dass die Erzielung eines Gewinns beabsichtigt war68. Daher ist sowohl für die Errichtung als auch für den Betrieb das BMGU die kompetente Bewilligungsbehörde69.

Die GewO im Sinne des AVG 1950 hätte den Nachbarn des Kernkraftwerkes Parteienstellung eingeräumt. Damit hätten sie die Möglichkeit gehabt, spätestens bei der Augenscheinsverhandlung Einwände gegen die Kraftwerksanlage zu erheben und es wäre ihnen auch das Recht auf Berufung zugestanden. Die Rechtslage hat sich aber grundlegend verändert, da als Bewilligungsbehörde für die Reaktoranlage nur das BMGU auftrat. Nun galt ausschließlich das Strahlenschutzgesetz und – subsidiär – das AVG 1950. Hier fehlte es an einer Rechtsvorschrift, die den Nachbarn Parteienstellung eingeräumt hätte. Da genügten dann – nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) – auch allgemeine Behauptungen wie etwa die Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs nicht, um Parteienstellung zu begründen. Solche Personen könnten als „Beteiligte“ im Sinne des AVG 1950 zwar an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen, ein Rechtsanspruch darauf bestand aber nicht. Den „Beteiligten“ stand auch weder ein Recht auf Antragstellung außerhalb der mündlichen Verhandlung noch ein Recht auf Akteneinsicht oder Einbringung von Rechtsmitteln zu. Für das Bewilligungsverfahren zur Errichtung des KKW Zwentendorf bedeutete das, dass die Nachbarn zu „Beteiligten“ wurden und keine rechtlichen Möglichkeiten hatten, beim Verwaltungsverfahren entsprechend aufzutreten70.

Die Konzentration der Zuständigkeit beim Bewilligungsverfahren für die Errichtung einer Kernanlage auf das BMGU legt den Schluss nahe, dass sich die Verantwortlichen doch des immer deutlicher spürbar werdenden Widerstandes gegen das Kernkraftwerk bewusst waren.

Im Zusammenhang mit der Parteienstellung musste sich 1977 der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem Antrag eines Eigentümers einer Liegenschaft, die sieben Kilometer von Zwentendof entfernt war, befassen. Verlangt wurde vom Antragsteller die Aufhebung der Paragraphen 5 und 6 des StSchG als verfassungswidrig, weil darin den durch die Errichtung des Kernkraftwerkes unmittelbar Betroffenen die Parteienstellung verwehrt wurde. Nach Prüfung der Rechtslage kam der VfGH jedoch zur Ansicht, dass der Antrag mangels Legitimation zurückzuweisen war71.

Allerdings waren bei verschiedenen Teilbewilligungsverfahren, vor allem beim nicht-nuklearen Teil, auch andere Behörden zuständig, so z. B. der Bürgermeister von Zwentendorf bzw. die Landesregierung (über Ersuchen der Gemeinde) als Baurechtsbehörde. Drei Personen, die sich als Anrainer des Kraftwerkes betrachteten, obwohl deren Grundsstücke nicht direkt an das Kraftwerksgelände grenzten, stellten den Antrag, ihnen beim Genehmigungsverfahren der Baubehörde der niederösterreichischen Landesregierung Parteienstellung einzuräumen. Der Antrag wurde von der Landesregierung per Bescheid abgewiesen, worauf dagegen beim VwGH Beschwerde eingelegt wurde. Mit Erkenntnis des VwGH vom 14. Februar 1978 wurde der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Als Begründung wird unter anderem ausgeführt, dass es bei der strittigen Frage der Parteienstellung der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren nicht darauf ankomme, ob Rechte der Nachbarn verletzt werden, sondern ob sie verletzt werden können72.

Angesprochen auf diese Entscheidung des VwGH antwortete Bundeskanzler Bruno Kreisky, dass man, so lange die Frage der Endlagerung nicht gelöst sei, keinerlei Zeitdruck habe und es ihn nicht erschüttere, „ob Zwentendorf früher oder später in Betrieb genommen wird73.“

Sechs Jahre vom Baubeginn bis zur Lieferung der Brennstäbe

Nach dem am 7. März 1972 im Pfarrsaal von Zwentendorf74 abgehaltenen Bewilligungsverfahren und dem ersten, in der Öffentlichkeit sehr stark wahrgenommenen Zwischenfall mit dem AKW-Gegner Walther Soyka, auf den an anderer Stelle noch näher eingegangen wird, wurde am 4. April 1972 die erste Teilbewilligung für die Errichtung des KKW Zwentendorf erteilt. Dem Baubeginn stand nun nichts mehr im Weg.

Die Bauarbeiten schritten zügig voran. Im Juni 1973 wird der 1100 Tonnen schwere Sicherheitsbehälter, eine Stahlkugel mit 26 Meter Durchmesser, vom Montageplatz zu seinem endgültigen Standort im Reaktorgebäude gebracht, ein imposantes Gebäude von 57 Meter Höhe, errichtet auf einer drei Meter starken Fundamentplatte. In diesem Sicherheitsbehälter wird dann der Siedewasserreaktor mit seinen Sicherheitseinrichtungen montiert werden75.

Diese Sicherheitsvorkehrungen für das KKW Zwentendorf waren ein Thema, das sich bis zur Volksabstimmung durch alle Diskussionen zog. Hier seien kurz zusammengefasst, ohne auf Details einzugehen, nur die wichtigsten sechs Sicherheitseinrichtungen vorgestellt, die, so versicherten die Betreiber, verhindern sollten, dass radioaktive Stoffe ins Freie gelangen können:

1. Das Kristallgitter des Kernbrennstoffes hält den größten Teil der bei der Kernspaltung entstehenden radioaktiven Spaltprodukte zurück.

2. Aus einer Zirkonlegierung76 gefertigte, gasdichte und druckfest verschweißte Hüllrohre schließen den Brennstoff und die Spaltprodukte ein.

3. Der aus geschmiedeten Stahleilen zusammengefügte Reaktordruckbehälter ist ein mächtiger Schutzpanzer, der noch wesentlich größeren Beanspruchungen als denen des Reaktorbetriebes standhalten kann.

4. Meterdicke Stahlbetonwände umschließen als strahlenfester Schutzschild den Reaktordruckbehälter.

5. Das gesamte nukleare Dampferzeugersystem umgibt ein stählerner Sicherheitsbehälter. Dieser reicht aus, um auch beim Bruch einer Hauptkühlmittelleitung im Primärkreislauf den austretenden Dampf sicher aufzunehmen. Zusätzlich umgibt eine stählerne Dichthaut den Sicherheitsbehälter. Der Spalt zwischen Sicherheitsbehälter und Dichthaut wird auf Unterdruck gehalten. Allfällige Leckagen werden ständig abgesaugt und in den Sicherheitsbehälter zurückgepumpt. Eine unkontrollierte Abgabe von radioaktiven Stoffen an die Umgebung wird damit ausgeschlossen.

6. Der Sicherheitsbehälter wird schließlich noch vom Reaktorgebäude umgeben; dieses bietet Schutz vor Einwirkungen von außen77.

Für die Sicherheit im Kraftwerk gilt das Prinzip der Redundanz, das heißt durch mehrfache und unabhängig voneinander funktionierende Sicherheitsvorkehrungen wird gewährleistet, dass es auch bei Störungen im Kraftwerksbetrieb zu keiner unzulässig hohen Abgabe von Radioaktivität an die Umgebung kommt. Das Kraftwerksgelände wird von einem Doppelzaun umgeben, der entsprechend ausgeleuchtet und sowohl elektronisch als auch von Videokameras überwacht wird. Ebenso gibt es ausreichend technische und organisatorische Maßnahmen gegen Terror und Sabotage78.

Ein wesentlicher Schritt zur Realisierung von Österreichs erstem Kernkraftwerk war der Ankauf des kerntechnischen Materials. 450 Tonnen Uran wurden im Herbst 1976 äußerst günstig – weit unter dem damaligen Weltmarkpreis – überwiegend in Südafrika und Nigeria erworben. Das erworbene Uran wurde im Ausland gelagert79. Da die Lieferung der Brennelemente im Jänner 1978 aus Hanau/BRD erfolgte (siehe unten), liegt die Vermutung nahe, dass bereits das Uran dort gelagert bzw. zu Brennelementen aufbereitet wurde.

Nach knapp sechs Jahren Bauzeit war das Kraftwerk so weit fertiggestellt, dass am 18. Jänner 1978 die Brennstäbe angeliefert werden konnten. Die Einfuhr der Brennstäbe wurde vor Weihnachten 1977 von Ministerin Leodolter (BMGU) bewilligt und sollte ab dem 10. Jänner 1978 erfolgen. Man war um Geheimhaltung bemüht, doch am 5. Jänner 1978 wurde dieser „fait accompli80“ von der „Initiative Österreichischer Atomgegner (IÖAG)“ aufgedeckt. Sie drohten mit Blockaden gegen den Transport auf der Straße, worauf die Brennstäbe über eine Luftbrücke von Hanau in Deutschland nach Linz/Hörsching eingeflogen und von dort mit Bundesheer-Hubschraubern nach Zwentendorf transportiert wurden81. Vor dem Werksgelände hatten sich etwa 150 bis 200 Demonstranten versammelt, die den ersten Hubschrauber mit Pfiffen und Buh-Rufen empfingen82.


35 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 112.

36 Vgl.: Tollmann, Desaster Zwentendorf, 47.

37 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 114.

38 Vgl.: Ebda, 122 f.

39 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 123.

40 Vgl.: Ebda, 124.

41 Vgl.: Bericht d. Bd. Reg. 128.

42 Vgl.: Ebda, 81.

43 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 118.

44 Vgl.: Ebda.

45 Vgl.: Bericht d. Bd. Reg., 81.

46 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 118.

47 Schaller, Kernenergiekontroverse, 119.

48 Vgl.: Bericht d. Bd. Reg., 81.

49 Information, die die Verfasserin in einem Gespräch mit Dipl.-Ing. Dr. Manfred Pinter vom 5. 8. 2006 erhalten hat. Dr. Pinter war ab 1974 in der KKWP, später in der GKT für Verhandlungen mit Behörden und Anbietern zuständig.

50 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 125.

51 Gespräch mit Dr. Pinter am 5. 8. 2006.

52 Die Ursachen für die ständigen Querelen zwischen der Verbundgesellschaft und den Landesgesellschaften könnten unter anderem im Energiekonzept 1969 des Verkehrsministeriums zu suchen sein. Darin wurde nicht nur eine koordinierte Bautätigkeit der EVU und die Klärung des Stellenwertes des künftigen Wasserkraft- und Kernenergieausbaues gefordert, sondern auch die föderalistische Struktur der E-Wirtschaft, die im Zweiten Verstaatlichungsgesetz von 1947 festgeschrieben war, infrage gestellt und einer Zentralisierung das Wort geredet (Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 116 f). Damit wurde an der Selbstständigkeit der Landesgesellschaften gerüttelt, was weder von diesen noch von den Landeshauptleuten, die zum Großteil der ÖVP angehörten, hingenommen werden konnte.

53 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 120.

54 Vgl.: Ebda, 121 f.

55 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 125.

56 Vg.: Bericht d. Bd. Reg., 82.

57 Schaller, Kernenergiekontroverse, 124.

58 Insiderinformation aus den persönlichen, handschriftlichen Aufzeichnungen (Seite 3) von Ing. Hans Lederer, die dieser der Verfasserin anlässlich eines Gesprächs am 3. 8. 2006 überlassen hat. Lederer war bis zur Volksabstimmung als Projektleiter bei der GKT beschäftigt.

59 Vgl.: Persönliche, handschriftliche Aufzeichnungen Lederer, 12-14.

60 Der bauliche und konventionelle Teil des Kernkraftwerkes sowie ein Teil des Reaktors sollten von der österreichischen Industrie wahrgenommen werden. Vgl.: Die Industrie. 70. Jg. Nr. 33 (14. VII. 1970), 14.

61 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 127.

62 Das stand eigentlich im Widerspruch zu den gebetsmühlenartig vorgebrachten Argumenten, dass die Stromkosten aus einem Kernkraftwerk in jedem Fall günstiger seien als aus Wasserkraft- oder konventionellen Wärmekraftwerken (siehe u. a. Aussage Musil auf den Enquete „Atomenergie für Österreich“ im Oktober 1967).

63 Vgl.: Bericht d. Bd. Reg., 83.

64 Vgl.: Schaller, Kernenergiekontroverse, 130.

65 Vgl.: http://www.unet.univie.ac.at/~a9406114/aai/zwentendorf/ausstellung/aai-05.html v. 8. 10. 2006.

66 Bericht d. Bd. Reg., 128

67 Vgl. Bericht d. Bd. Reg., 128.

68 Unternehmenszweck der GKT war ja – wie schon erwähnt – auch „[...] die Abgabe der erzeugten elektrischen Energie an die acht Gesellschafter zu Selbstkosten.“ Schaller, Kernenergiekontroverse, 124.

69 Vgl.: Harald Kandolf: Zwentendorf als Rechtsproblem. Rechtswissenschaftl. Dipl-Arbt. [masch.]Graz 1988 (verkürzt zitiert: Kandolf, Zwentendorf als Rechtsproblem), 3.

70 Vgl.: Ebda, 4 f.

71 Vgl.: Ebda, 9 f.

72 Vgl.: Austria Presse Agentur v. 27. 2. 1978 (= http://www.historisch.apa.at/cms/apa-historisch/meldung.html v. 24. 10. 2007) (verkürzt zitiert: apa)

73 apa v. 28. 2. 1978.

74 Laut Gesetz müssten solche Verhandlungen direkt an dem Ort abgehalten werden, an dem das Bauwerk errichtet werden soll. Da aber das Kraftwerksgelände bereits gerodet war, vermutlich auch wegen der großen Anzahl der Beteiligten, wich man auf den Pfarrsaal von Zwentendorf aus. Vgl.: Kurier, 8. März 1972.

75 Vgl.: Gerhard Schweißer: Große Kugel, kleine Reise. In: E-Bote 1974, 49 f.

76 Zirkon (ZrSiO4) ist ein Mineral, das als Schmuckstein (Hyazinth) Verwendung findet. Zirkonium (Zr), ist ein chemisches Element, eine seltenes, stahlgraues Metall [...]. Es findet sich in der Natur hauptsächlich als Silikat (Zirkon) und Oxid (Zirkonium-Dioxid, ZrO2), das wegen seines hohen Schmelzpunktes (2700° C) und chemischer Widerstandsfähigkeit u. a. [...] als Hüllmaterial für Kernbrennstoffe dient. Vgl.: Brockhaus PAI-Z. 3. Bd., 838.

77 Vgl.: Fragen & Antworten, 27f.

78 Vgl.: Bericht d. Bd. Reg., 94.

79 Vgl.: apa v. 29. 09. 1976.

80 Tollmann, Desaster Zwentendorf, 14.

81 Vgl.: Ebda, 14 f.

82 Vgl.: apa v. 18. 1. 1978.


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