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22.08.2008
„Es gibt keine steirischen S...
Geschichte revisited (7 Beiträge online)
Geschichte und Geschichten neu betrachtet und aufbereitet.

Geschichte revisited - „Es gibt keine steirischen Slowenen, es gibt nur österreichische“[1]

Channel: Staat/Politik
Region: Österreich
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Die Situation der slowenische Volksgruppe im Radkersburger Winkel nach 1945

Grenzen sind immer etwas Trennendes. Natürliche bzw. geographische Grenzen – z. B. Berge, Flüsse – trennen Landschaften voneinander, können aber auch zu Staatsgrenzen werden. Nicht immer folgen Staatsgrenzen solchen topographischen Gegebenheiten und sie nehmen auch oft nicht Rücksicht auf die Sprachgrenzen der hüben und drüben lebenden Völker. Grenzziehungen erfolgen in Friedensverträgen, bei denen zumeist andere Interessen als die der in dem betroffenen Grenzraum lebenden Menschen eine Rolle spielen. Übrig bleiben dann ethnische Minderheiten in einem Mehrheitsstaat mit anderer Sprache und anderer Kultur.

In einer solchen Situation befindet sich eine slowenische Minderheit im Süden der Steiermark, und zwar in einem Streusiedlungsgebiet südlich von Leutschach, im Gebiet von Soboth und vor allem in den fünf Dörfern Dedenitz/Dedonci, Goritz/Gorica, Laafeld/Potrna, Sicheldorf/Žetinci, Zelting/Zenkovci in der Umgebung von Radkersburg, dem sogenannten Radkersburger Winkel. Eine jahrzehntelange persönliche Affinität zu diesem südöstlichen Raum der Steiermark war auch die Motivation, mich dem Thema der „verdrängten“ Minderheit der steirischen Slowenen zu widmen, von denen ich bis dato nur wusste, dass sie in der Steiermark von offizieller Seite nicht als Minderheit bzw. Volksgruppe anerkannt waren, wie das im Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 vorgeschrieben war. Hier setzten meine Recherchen ein und in dieser Proseminararbeit soll versucht werden, in komprimierter Form darzustellen, wie es zu dieser Situation der de facto vorhandenen, offiziell jedoch lange nicht anerkannten Volksgruppe der steirischen Slowenen gekommen ist und was das für ihre Sprache, ihre Kultur und ihr Alltagsleben bedeutet.

1 Vgl. Ulrike Jantschner: Der Artikel VII gilt noch immer nicht für steirische Slowenen. In: Kurier (11. 7. 2002).

Geschichtlicher Abriss

Die Zeit von 1918 – 1945

Auch wenn es in dieser Arbeit um die Situation der steirischen Slowenen nach 1945 geht, ist es doch erforderlich, auch die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zu beleuchten, denn die Wurzeln für die späteren Probleme sind in dieser Zeit zu finden. Schon in der Monarchie gab es von Seiten der Obrigkeit einen starken Assimiliationsdruck auf die slowenische Bevölkerung in diesem Gebiet. Auch von der katholischen Kirche – das Gebiet war der Diözese Graz-Seckau zugeordnet – gab es kaum Interesse, die slowenische Sprache zu fördern [2].

Besonders dramatisch wurde die Lage der im Grenzgebiet von Radkersburg lebenden Bevölkerung – sowohl der deutschsprachigen als auch der slowenischen – in den Wirren nach Beendigung des Ersten Weltkrieges. Mit der Gründung des Staates der Slowenen, Kroaten und Serben (SHS) im Oktober 1918 wurden Radkersburg und seine Umgebung plötzlich Zentrum der Auseinandersetzungen. Es ging um die Bahnlinie Spielfeld-Radkersburg, denn die Politiker des neuen jugoslawischen Staates zogen die Grenze nördlich dieser für beide Teile strategisch äußerst wichtigen Eisenbahnlinie. Unterstützung war weder von der Regierung in Wien noch von der Stmk. Landesregierung zu erwarten, denn die Steiermark war von den Lebensmittellieferungen aus dem Unterland abhängig, mit deren Einstellung die Slowenen drohten. Gleichzeitig war die Bahnlinie aber auch für die Slowenen lebenswichtig, denn sie war die einzige moderne Verkehrsverbindung zwischen Luttenberg/Ljutomer und Marburg/Maribor.

Truppen des SHS-Staates besetzten am 1. Dezember 1918 die Stadt Radkersburg. Auf Anweisung aus Graz legte die Radkersburger Volkswehrkompanie die Waffen nieder3. Die Besetzung Radkersburgs und der Umgebungsdörfer durch SHS-Truppen sollte bis 26. Juli 1920 dauern. Ein dramatischer Aufstandsversuch gegen die verhassten Besatzer unter Oberleutnant Hans Mikl aus Zelting am 4. Februar 1919 endete erfolglos und blutig für die Angreifer4.

Inzwischen hatte in Paris die Friedenskonferenz zur Neureglung der Grenzen in Europa begonnen. Zur deutschösterreichischen Friedensdelegation gehörte auch der Bürgermeisterstellvertreter von Radkersburg, Dr. Franz Kamniker, als Vertreter für die besetzte Untersteiermark. Der erste Entwurf der Friedensbedingungen, wonach die gesamte Untersteiermark mit dem Radkersburger Winkel Jugoslawien zugesprochen wurde, war für die Steiermark niederschmetternd. Das Tauziehen in St. Germain um die endgültige Grenze zwischen Deutschösterreich und Jugoslawien zog sich bis August 1919 hin. Die von Dr. Franz Kamniker verfassten „Denkschrift[en] über die Steiermark“, die die Interessen der betroffenen Bevölkerung und auch wirtschaftliche Fragen hervorstrichen sowie für eine Volksabstimmung plädierten, dürften aber auch nicht ganz ohne Eindruck auf die Friedenskonferenz geblieben sein. Da man sich jedoch nicht über die Grenzen der Abstimmungszonen einigen konnte, wurde in einer neuerlichen Konferenz am 29. August 1919 ein Kompromiss geschlossen: Das Marburger Becken wurde Jugoslawien zuerkannt, Radkersburg Österreich zugeteilt5.

Das Abstaller Feld/Apaška kotlina jedoch wurde nach Ratifizierung des Friedensvertrages durch Österreich am 16. Juli 1920 an Jugoslawien preisgegeben. Von nun an war Radkersburg Grenzstadt6. Durch diese Grenzziehung wurde das ehemalige monarchische Herzogtum Steiermark „zerrissen“ in eine österreichische und eine slowenische Steiermark; die Folge waren Minderheiten auf beiden Seiten dieser Grenze und der wirtschaftliche Niedergang, denn Radkersburg und Umgebung waren nun von ihrem Hinterland im Süden und Südosten abgeschnitten7.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im März 1938 wurde Österreich Teil des Großdeutschen Reiches. Das brachte auch entscheidende Einschnitte in das Leben der slowenischen Bevölkerung in und um Radkersburg; der Assimilierungsdruck wuchs. Andererseits wurde die Entschuldung und Modernisierung der Landwirtschaft als positiv empfunden, was die Bewohner dem Reich „mit (Sprach-)Loyalität dankten.“8 Widerstand gegen das NS-System trat nur vereinzelt auf.

Ziel der steirischen Nationalsozialisten war es, die ehemalige Untersteiermark zurückzugewinnen. Der Befehl Hitlers an den steirischen Gauleiter Uiberreither: „Machen Sie mir dieses Land wieder deutsch“9 , wurde im April 1941 mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Jugoslawien und der Wiederangliederung der Untersteiermark an den Gau Steiermark ausgeführt. Damit wurde Radkersburg als Aufmarschbreich deutscher Truppen auch zum Kriegsschauplatz. Von 1943-1945 überflogen alliierte Bomber häufig den Radkersburger Raum, an neun Tagen fielen Bomben, richteten aber keine übermäßig großen Schäden an10.

2 Vgl. Österreichische Volksgruppenhandbücher: Steirische Slowenen. Bd. 9. Hg.: Österreichisches Volksgruppenzentrum. (Wien, 1996), S. 11. In der Folge zitiert als: Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen.

3 Vgl. Hermann Kurahs: Grundzüge der Geschichte Bad Radkersburgs. In: Hermann Kurahs [u. a.]: Bad Radkersburg. Naturraum und Bevölkerung, Geschichte, Stadtanlage, Architektur. 1. Aufl. Hg.: Stadtgemeinde Bad Radkersburg. (Radkersburg, 1997), S. 112-116. In der Folge zitiert als: Kurahs, Geschichte Radkersburgs.

4 Vgl. ebda, S. 119-124.

5 In einem Essay anlässlich der 90. Wiederkehr des Geburtstages von Hans Mickl [sic] versucht Hermann Kurahs zu klären, ob und wie weit der Radkersburger Abwehrkampf vom 4. Februar Einfluss auf die Friedenskonferenz gehabt hat, kommt dabei aber zu keinem eindeutigen Schluss. Jedenfalls misst er den Denkschriften Dr. Kamnikers weit mehr Gewicht bei, meint aber, dass die Tatsache, dass ein Abwehrkampf stattgefunden hat, die Friedenskonferenz doch zugunsten Österreichs entscheiden ließ. Vgl.: Hermann Kurahs: Der Radersburger Freiheitskampf vom 4. Februar 1919 und Saint-Germain-en-Lay. Ein kritischer Beitrag zur Feier der 90. Wiederkehr des Geburtstages von General Hans Mickl. In: Jahresbericht des Bundesoberstufenrealgymnasiums Bad Radkersburg (1983), S. 9f.

6 Vgl. Kurahs, Geschichte Radkersburgs, S. 124-130.

7 Vgl. ebda, S. 132.

8 Heimo Halbrainer: Auf den Spuren der Protestanten, Juden, Roma und Slowenen in und um Bad Radkersburg. Ein Rundgangsführer. Hg.: Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark/Kulturno društvo člen 7 za avstrijsko Štajersko (Graz, [o. J.], S. 68. In der Folge zitiert als: Halbrainer, Auf den Spuren.

9 Ebda.

10 Vgl. Kurahs, Geschichte Radkersburgs, S. 153.

Vom Kriegsende bis zum Staatsvertrag (1945-1955)

Gegen Kriegsende drang die sowjetische Armee immer weiter gegen Westen vor und beanspruchte das gesamte Burgenland für ihre Besatzungszone. Am 12. April 1945 wurde der Großraum Radkersburg von den Deutschen aufgegeben, am 13. April fiel Laafeld und am 15. April zogen die Russen in die Stadt ein. Sie verließen Radkersburg aber bereits wieder am 9. Mai 1945, um die Stadt der 1. Bulgarischen Armee und jugoslawischen Partisanenverbänden zu überlassen11. Seitens dieser Besatzung kam es zu ständigen Übergriffen auf die Zivilbevölkerung, zur Denunzierung, Verhaftung und Verschleppung von angeblichen oder wirklichen nationalsozialistischen Parteimitgliedern. Ähnlich erging es nach dem Einmarsch der britischen Besatzung jenen Slowenen, die für einen Anschluss an Jugoslawien plädiert hatten. Auch sie wurden verhaftet und in Gefängnisse gebracht12.

Bis 1951 waren die Kontakte zu Jugoslawien unterbrochen. Mit den 1947 in den Staatsvertragsverhandlungen von Jugoslawien an Österreich gestellten Gebietsforderungen verschärfte sich die Situation für die auf österreichischer Seite lebenden Slowenen. Man wollte mit „einstimmigen Gemeinderatsbeschlüssen“13 der Welt beweisen, dass es in Radkersburg und in den Umgebungsdörfern keine Slowenen gibt und dass alle Bewohner bei Österreich bleiben wollen. Der Bürgermeister von Radkersburg, Dr. Felix Kodolitsch, und der Gemeinderat von Sicheldorf/Žetinci verweigerten die Unterschrift; in der Folge wurde Kodolitsch abgesetzt und der Gemeinderat von Sicheldorf/Žetinci neu konstituiert14.

Nach dem Bruch Titos mit der Sowjetunion verliert Jugoslawien bei den Staatsvertragsverhandlugen die sowjetische Unterstützung und gibt 1949 seine Forderung nach Anschluss der fünf Dörfer um Radkersburg auf. Schließlich werden die Rechte der steirischen Slowenen im Artikel VII des Staatsvertrages von 1955 festgeschrieben.

11 Vgl. ebda, S. 155-159.

12 Vgl. Halbrainer, Auf den Spuren, S. 69.

13 Ebda.

14 Vgl. ebda.

Staatsvertrag, Volksgruppengesetz, Volksgruppenbeirat

Die Rechte und der Schutz von Minderheiten – wie etwa der steirischen Slowenen – sind bereits im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. 12. 1867 festgelegt worden. Auch der Staatsvertrag von Saint Germain (1919) enthält in den Artikeln 62 bis 69 Schutzbstimmungen für Minderheiten, die ihnen Gleichheit vor dem Gesetz garantieren und den Gebrauch ihrer Sprache und das Unterrichtswesen in Städten und Bezirken, „wo eine verhältnismäßig beträchtliche Zahl anderssprachiger als deutscher, österreichischer Staatsbürger wohnt“15 regeln. In diesem Sinne wurde auch der Artikel VII des Staatsvertrages von 1955 abgefasst. Aber was ist eine Minderheit? Das Völkerrecht kennt keine allgemein verbindliche Regelung über den Anteil einer Minderheit, die diese an der Gesamtbevölkerung einer bestimmten territorialen Einheit erreichen muss, um Anspruch auf Schutzbestimmungen zu haben. In der Praxis wird von einer Bandbreite von 5 – 30 % ausgegangen16.

15 Vgl. Österr. Volkgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 26f.

16 Vgl. Franz Matscher: Die slowenischen und kroatischen Volksgruppen in Österreich. In: Bundeskanzleramt (Hg.): Die rechtliche Stellung der Volksgruppen in Österreich. Eine Dokumentation. (Wien, 1977), S. 13. In der Folge zitiert als: Matscher, Slowenische und kroatische Volksgruppen.

Der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 – Artikel VII

Nachfolgend der Wortlaut des Artikels VII (auch 7) des Staatsvertrages von 1955, in dem die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten festgelegt sind17:

1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.

2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.

3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt.

4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.

5.Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten

Die Absätze 2 bis 4 wurden in den Verfassungsrang erhoben. Somit sind die Rechte auch für die steirischen Slowenen eindeutig im Staatsvertrag verankert. Trotzdem schreibt 1958 das Periodikum „Berichte und Informationen des österreichischen Forschungsinstituts für Wirtschaft und Politik“, dass das Grenzlandproblem in der Steiermark nicht völkischer sondern wirtschaftlicher Natur sei, denn „eine slowenische Minderheit, von der der Staatsvertrag unverständlicherweise spricht, gibt es nicht.“18 In dieselbe Kerbe schlägt 1959 der steirische Landeshauptmann Josef Krainer sen., der es ein „Glück“19nennt, dass der Steiermark aus dem Staatsvertrag keine Verpflichtungen erwachsen würden, „da die Zahl der Slowenischsprechenden so gering sei, dass man sie an einer Hand abzählen könne.“20

In einem einleitenden Text zur Dokumentation des Bundeskanzleramtes „Die rechtliche Stellung der Volksgruppen in Österreich“ heißt es wörtlich: „In der Steiermark kann von einer signifikanten slowenischen Minderheit heute überhaupt nicht mehr gesprochen werden.“21 Maßgebend für diese Feststellung war die Volkszählung von 1971, wonach sich in der gesamten Steiermark 1.684 Personen, das sind 0,15 % der Bevölkerung des Bundeslandes als slowenisch sprechend bekannt haben. Weiters wird gegen ein Vorhandensein einer slowenischen Minderheit in der Steiermark argumentiert, dass die Verfasser des Staatsvertrages keine Vorstellungen über den Bestand der slowenischen Minderheit gehabt hätten, denn sonst wären über die Zahl dieser Minderheit präzisere Angaben gemacht worden22. Daraus könnte geschlossen werden, dass „die steirischen Slowenen ‚irrtümlicherweise’ in den Staatsvertrag gelangt seien [...].“23 Ein Argument, das von steirischen Politikern nur zu gerne aufgenommen wurde, um für eine quasi „nicht existente Gruppe“24 geltendes Recht nicht anwenden zu müssen. Resümee aus dem vorher Gesagten: Verträge und Dokumente allein reichen nicht aus, um Rechte, Schutz und Überleben einer Minderheit zu sichern. Wichtiger sind die politischen Bedingungen und das gesellschaftliche Umfeld, in dem sie lebt und ob es diese Bedingungen der Minderheit ermöglichen, sich als solche zu artikulieren25.

17 Bundeskanzleramt (Hg.): Die rechtliche Stellung der Volksgruppen in Österreich. Eine Dokumentation. (Wien, 1977), 29. In der Folge zitiert als: Bundeskanzleramt, Stellung der Volksgruppen.

18 Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 28.

19 Ebda.

20 Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S 28.

21 Matscher, Slowenischen und kroatischen Volksgruppen, S. 9.

22 Vgl. ebda, S. 14.

23 Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S 28.

24 Ebda.

25 Vgl. Boris Jesih: Die slowenische Minderheit in der Steiermark – ein völkerrechtliches oder ein politisches Problem? In: Steirische Slowenen: Zweisprachigkeit zwischen Graz und Maribor. Hg.: Christian Stenner. (Graz, 1994), S 113.

Das Volksgruppengesetz (VGG)

Wenn statt von (ethnischen, sprachlichen) Minderheiten von Volksgruppen gesprochen wird, bedarf auch der Begriff der Volksgruppe einer Definition. Die heutige Lehre vom Volksgruppenrecht gebraucht den Ausdruck Volksgruppe „für Völker und Volksteile [...], die nicht in einem von ihnen geführten Staat leben [...]“26 Von der Volksgruppe wird Gesetzes- und staatsbürgerliche Loyalität vorausgesetzt, aber auch der Staat, in dem die Volksgruppe lebt, sollte sich dieser gegenüber loyal verhalten und seine Schutzfunktion anerkennen27.

Eine Schutzmachtfunktion für eine Volksgruppe kann aber auch der Mehrheitsstaat, aus dem die Volksgruppe stammt, übernehmen. Im Falle der österreichischen bzw. steirischen Slowenen hat diese Schutzmachtfunktion Jugoslawien beansprucht, da es zu den Signatarstaaten des Österreichischen Staatsvertrages von 1955 gehörte28. Immer wieder wurde auf diplomatischem Wege auf die Erfüllung des Artikel 7 des Vertrages gedrängt. In der „Jugoslawischen Verbalnote vom 29. Oktober 1974 wird die Republik Österreich darauf hingewiesen, dass sich „die Lage der slowenischen und kroatischen Minderheit in Kärnten, der Steiermark und im Burgenland [...] verschlechtert“29 habe. Das wird von der österreichischen Regierung vehement bestritten. In der „Österreichischen Verbalnote vom 2. Dezember 1974“ werden die Beschuldigungen Jugoslawiens Punkt für Punkt widerlegt. Bezüglich der steirischen Slowenen heißt es darin: „Wie der jugoslawischen Seite bekannt ist, hat sich in der Steiermark ein Problem im Zusammenhang mit der Minderheit nicht ergeben.“30

Mit dem vom Nationalrat am 7. Juli 1976 beschlossenen Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich, kurz Volksgruppengesetz (VGG), wird es möglich, „den Artikel 7 des Staatsvertrages voll, und zwar sowohl seinem Wortlaut als auch seinem Geiste nach zu erfüllen.“31, so Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky in seiner Erklärung zum Volksgruppengesetz (VGG).

Das VGG gliedert sich in sechs Abschnitte: Abschnitt I regelt die allgemeinen Bestimmungen. Darin heißt es u. a. in § 1 Abs. (2): „Volksgruppen [...] sind die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum.“32 Die Abschnitte II – VI behandeln die Volksgruppenbeiräte (auf die später noch eingegangen wird), die Volksgruppenförderung, topographische Bezeichnungen, Amtssprache und die Schlussbestimmungen. Das Gesetz trat am 1. Februar 1977 in Kraft. In den dem VGG folgenden Durchführungsverordnungen der Bundesregierung finden die steirischen Slowenen keine Erwähnung33.

Jugoslawien sieht im VGG vom 7. Juli 1976 keineswegs die Erfüllung der Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung aus dem Staatsvertrag von 1955, sondern eher eine Einschränkung der slowenischen (und kroatischen) Minderheitenrechte. Außerdem wird Jugoslawien nicht müde, in seiner ganzen diesbezüglichen Korrespondenz immer wieder auch die slowenische Minderheit in der Steiermark zu betonen. Der diesbezügliche Schlagabtausch mit der österreichischen Bundesregierung endet am 1. Dezember 1976 mit einer österreichischen Verbalnote.[34]

26 Theodor Veiter: Nationalitätenkonflikt und Volksgruppenrecht im ausgehenden 20. Jahrhundert. 2. erw. u. völlig neu überarbt. Aufl. (Wien, 1984), S. 251.

27 Vgl. ebda, S. 178.

28 Vgl. ebda, S 169.

29 Bundeskanzleramt, Stellung der Volksgruppen, S. 57.

30 Bundeskanzleramt, Stellung der Volksgruppen, S. 75.

31 Ebda, S. 54.

33 Vgl. ebda, S. 30-53.

34 Vgl. ebda, S 86-101.

Die Volksgruppenbeiräte

In Abschnitt II des VGG sind die Zusammensetzung und Aufgaben der Volksgruppenbeiräte geregelt. Diese haben beratende Funktion und können der Bundesregierung Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Volksgruppen unterbreiten. Nach Aufforderung dienen sie auch der Beratung der jeweiligen Landesregierung. Sie haben die Gesamtinteressen der Volksgruppen zu wahren und zu vertreten. Ihre Mitglieder werden von der Bundesregierung – nach vorheriger Anhörung der jeweiligen Landesregierung – für vier Jahre bestellt35. Die Durchführungsverordnung vom 18. Jänner 1977 bestimmt für die slowenische Volksgruppe 16 Mitglieder36.

Der 1990 von den steirischen Slowenen eingereichte Antrag auf Errichtung eines eigenen Volksgruppenbeirates wurde abgewiesen. Die von der Stmk. Landesregierung abgegebene Stellungnahme vertritt den bereits bekannten Standpunkt, es könne der „Artikel 7 des Staatsvertrages für sich allein genommen nicht als Begründung herangezogen werden, dass es in der Steiermark eine slowenische Volksgruppe gibt [...].“37 1995 wurden zwei Vertreter der steirischen Slowenen als kooptierte Mitglieder ohne Stimmrecht in den slowenischen Volksgruppenbeirat entsandt. Sie wurden vom Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark (siehe auch Pkt. 4.2.1 dieser Arbeit), der seit seiner Gründung im Jahr 1988 die Interessen der steirischen Slowenen vertritt, ausgewählt. In der Folge stellte der Verein gem. VGG Abschnitt II/Volksgruppenförderung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,5 Mio. Schilling. Noch im gleichen Jahr bewilligte der Beirat eine Förderung in Höhe von 500.000 Schilling38.

1997 schien das Anliegen der steirischen Slowenen auf eine Vertretung im bestehenden slowenischen Volksgruppenbeirat vor der Realisierung zu stehen: Dieser sollte um zwei Mitglieder aufgestockt werden, damit wäre die Anzahl der Kärntner Vertreter mit 16 gleich geblieben. Zu der gem. VGG erforderlichen Abstimmung im Hauptausschuss des Nationalrates und damit zur Verwirklichung der geplanten Änderung kam es jedoch nicht. 1998 wurde für die slowenische Volksgruppe ein neuer Beirat bestellt. Der Artikel-VII-Kulturverein schlug im Bestellungsverfahren zwei Mitglieder vor, die jedoch nicht berücksichtigt wurden. Beschwerden des Kulturvereins dagegen beim Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos39.

Die Partei der steirischen Grünen prangerte die Politik der Landesregierung an. Sie wies darauf hin, dass im bilateralen Kulturabkommen zwischen Österreich und Slowenien die Slowenen die deutschsprachige Minderheit anerkannt hätten, dasselbe aber für die in der Steiermark lebende slowenische Volksgruppe noch immer nicht der Fall sei40. Trotzdem scheint sich das Verhältnis der Stmk. Landesregierung zur slowenischen Volksgruppe langsam zu entspannen. 2001 erhielt der Artikel-VII-Kulturverein für das Pavel-Haus in Laafeld (siehe auch Pkt. 4.2.2 dieser Arbeit) eine Landesförderung von 200.000 Schilling41. Andererseits stellte Landeshauptmann Waltraud Klasnic in einer Stellungnahme an den Landtag fest, die steirischen Slowenen seien als Teil der österreichischen Slowenen zu betrachten, im Volksgruppenbeirat sollten sich Kärntner und Steirer abwechseln42. Diese Ansicht vertrat Klasnic auch wieder in einem Gespräch mit der Tageszeitung „Der Standard“ im Februar 200343.

35 Vgl. ebda, S 31.

36 Vgl. ebda, S. 42. Schon die Parteienvereinbarung vom 1. Juli 1976 sieht einen Volksgruppenbeirat dezidiert nur für die Slowenen in Kärnten vor. Vgl. ebda, S. 53.

37 Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 29.

38 Vgl. Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 43.

39 Vgl. Tanja Domej: Die steirischen Slowenen und der Volksgruppenbeirat. Eine juristische Expertise. In: Signal. (Winter 2003/2004), S. 50.

40 Vgl. Ulrike Jantschner: Slowenische Minderheit nicht anerkannt. In: Kurier (1. 5. 2001).

41 Vgl. Landesförderung für steirische Slowenen. In: Kleine Zeitung (31. 5. 2001).

42 Vgl. Slowenen. In: Kleine Zeitung (9. 7. 2002).

43 Vgl. Petra Stuiber: „Ein ganz neues Selbstbewusstsein“. In: Der Standard (1./2. Februar 2003).

Sprache, Kultur, Religion

Diese drei Komponenten sind eng miteinander verflochten. Das Eine ist ohne das Andere nicht denkbar. In Grenzregionen wie z. B. dem Radkersburger Winkel lebt aufgrund der geschichtlichen Entwicklung eine Minderheit mit slowenischer Muttersprache, aber österreichischer Staatsbürgerschaft. Aufgrund eines erhöhten Assimilationsdruckes auch noch nach 1945 ist diese autochtone Bevölkerungsgruppe heute meist zweisprachig. Nachfolgend ein Versuch darzustellen, was das für eine bis dato noch immer nicht als eigene anerkannte Volksgruppe bedeutet.

Sprache

Im Gebiet der heutigen Steiermark ist seit dem 6. Jh. ein Zuzug von Slawen evident. Verschiedene slawische Elemente finden sich auch heute noch im steirischen Sprachgebrauch. In der Steiermark bilden nach den deutschen die slawischen Familiennamen die zweitstärkste Gruppe, davon sind zwei Drittel slowenischer Herkunft44.

Die slowenische Minderheit in dem gemischtsprachigen Gebiet an der heutigen Grenze zu Slowenien war schon in der Monarchie einem starken Assimilationsdruck ausgesetzt. Dazu trug auch die örtliche Obrigkeit, im Falle der fünf Dörfer im Radkersburger Winkel war das die Stadt Radkersburg, bei. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden im Friedensvertrag von St. Germain (1919) Minderheitenrechte festgelegt, da durch die neue Grenzziehung auf österreichischer Seite eine slowenischsprechende Bevölkerungsgruppe, auf der anderen Seite der Grenze eine deutschsprechende verblieb. Umgesetzt wurden schon damals diese Minderheitenrechte kaum.

Trotz des Drucks gaben viele Slowenen in dieser Region ihre Identität nicht auf. Das beweist die Volkszählung von 1939. Danach lebten in der Steiermark insgesamt 3.607 nicht deutschsprachige Einwohner, 1.444 davon in den politischen Grenzbezirken Radkersburg und Leibnitz. Einzelne Gemeinde-Ergebnisse dieser Volkszählung ergeben folgendes Bild: In Dedenitz/Dedonci gab es 82 , in Laafeld/Potrna 36 %, in Radkersburg/Radgona 6, in Sicheldorf/Žetinci 89 % und in Zelting/Zenkovci 100 % nicht deutschsprachige Einwohner45. Bemerkenswert ist, dass bei dieser Volkszählung erstmals der Begriff „Windische“ verwendet wurde46. War dieser Ausdruck im 19. Jh. noch ein wertneutraler Begriff für Slowenen, so haben deutschnationale Wissenschaftler nach den beiden Weltkriegen mit „Windische“ eindeutschungswillige Slowenen bezeichnet, jene jedoch, die ihre sprachliche und kulturelle Eigenheit bewahren wollten, waren „Nationalslowenen“. Nach dem Motto „Divide et impera“ wollte man von politischer Seite die Volksgruppe schwächen47.

Die erste Volkszählung nach dem Zweiten Weltkrieg fand 1951 statt. Danach lebten an der steirisch-jugoslawischen Grenze 580 Slowenen, davon allein in der Gemeinde Dedenitz/Dedonci 102 (bei insgesamt 116 Einwohnern)[48]. In den folgenden Volkszählungen sank die Zahl derjenigen, die in diesem Siedlungsgebiet Slowenisch als Umgangssprache angaben, von 580 im Jahr 1951 auf 246 im Jahr 1991 (bei 1.695 Slowenen in der gesamten Steiermark)[49]. Eine Überraschung brachte die Volkszählung 2001, deren Auswertung im Herbst 2002 vorlag. 2.192 österreichische Staatsbürger in der Steiermark haben Slowenisch als Umgangssprache angegeben, das entspricht einem Plus von 29 %; in den Grenzbezirken Deutschlandsberg, Leibnitz und Bad Radkersburg konnte sogar eine Steigerung von 83 % verzeichnet werden50.

Eine Volkszählung besonderer Art gab es 1976, wofür gleichzeitig mit dem VGG auch eine Novelle zum Volkszählungsgesetz beschlossen wurde. Neben der demographischen Zusammensetzung der österreichischen Bevölkerung sollte in geheimer Erhebung auch die Muttersprache festgestellt werden. Die Beteiligung daran war an der Südgrenze der Steiermark sehr hoch – mehr als vier Fünftel der Wahlberechtigten sind zu den Urnen gegangen. Die Ergebnisse in dieser Region sind aber wohl nicht als relevant anzusehen, denn nicht sehr viele Wahlberechtigte gaben Slowenisch als Muttersprache an51.

Die Kenntnis des Standardslowenischen – schriftlich wie mündlich – fehlt im Radkersburger Winkel, einem agrarisch ausgerichteten, wirtschaftlich traditionell benachteiligten Gebiet, fast ganz. Die starken Einflüsse des prekmurjischen Regiolekts sind historisch bedingt52. Die bäuerliche Bevölkerung im Radkersburger Winkel findet bei der Kommunikation mit den Slowenen jenseits der Grenze mit dem Regiolekt das Auslangen. Das bedeutet aber für diese zweisprachige Gruppe, dass sie Bildung und Kultur aus der zweiten Sprache erhalten muss, was zu einer „Akkulturation der Minderheit“53führt. Typisch für die älteren Slowenen des Radkersburger Winkels ist, dass sie die deutsche Standardsprache, da sie Deutsch in der Schule gelernt haben. Dagegen sprechen die jüngeren Slowenen in diesen Dörfern den steirischen Dialekt der Umgebung54.

44 Vgl. Manfred Trummer: Slawische Steiermark. In: Christian Stenner (Hg.): Slowenische Steiermark: verdrängte Minderheit im österreichischen Südosten. (Wien [u. a.], 1997), S. 15-31. In der Folge zitiert als: Stenner, Slowenische Steiermark.

45 Vgl. Matjaž Klemenčič: Im Lichte der sprachlichen Statistik: Slowenisch- und Deutschsprachige in der Süd- und Untersteiermark 1830-1991. In: Stenner, Slowenische Steiermark, S 97. In der Folge zitiert als: Klemenčič, Sprachliche Statistik.

46 Gefragt wurde 1939 nach „Slowenisch“, „Deutsch“-„Slowenisch“, „Deutsch“-„Windisch“.

47 Vgl. Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 25.

48 Vgl. Klemenčič, Sprachliche Statistik, S. 97. Gefragt wurde 1951 nach der Umgangssprache: „Deutsch“_„Slowenisch“, „Deutsch“-„Windisch“, „Slowenisch“-„Deutsch“, „Windisch“-„Deutsch“. Univ.-Prof. Josef Matl, Vorstand des Instituts für Slawistik und Südosteuropaforschung der Universität Graz, schreibt 1959 an das Statistische Zentralamt, das ihn um eine Stellungnahme über das Verhältnis „Windisch“-„Slowenisch“ ersucht hatte: „Die Bezeichnungen „Windisch“-„Slowenisch“ sind [...] nur verschiedene Bezeichnungen für ein- und dasselbe Objekt [...].“ Matl meint auch, alle diese Fälle „konstatieren nur Zweisprachigkeit, nicht aber die volkstumsmäßige Zugehörigkeit.“ Michael Reichmayr: Panslawist, germanophil. Ein Porträt des Slawisten und Balkanologen Josef Matl (1897-1974). In: Signal. (Winter 2001/2002). S. 8f.

49 Vgl. Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 25.

50 Vgl. Steirische Slowenen: Wachesende Minderheit. In: Salzburger Nachrichten v. 21. 10. 2002.

51 Vgl. Klemenčič, Sprachliche Statistik, S. 98.

52 Das Übermurgebiet/Prekmurje grenzt auf der slowenischen Seite im Norden und Osten an den Radkersburger Winkel. Es gehörte zur Zeit der Monarchie zu Ungarn und wurde nach dem Ersten Weltkrieg Jugoslawien zugesprochen.

53 Mirko Križman: Slowenisch im Radkersburger Winkel. Sprachliche und kulturelle Nachbarschaft, Interferenzen und Kulturgut. In: Stenner, Slowenische Steiermark, S. 41.

54 Vgl. ebda, S. 44f.

Schule

Zur Zeit der Ersten Republik versuchte man die Eindeutschung in den Schulen im steirischen Grenzgebiet voranzutreiben. In der Radkersburger Bürgerschule wurde 1929 der Slowenischunterricht abgesetzt, ebenso in der Umgebungsvolksschule. Während der NS-Zeit war das Slowenische gänzlich verboten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, genauer mit dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955, sollte sich die Situation eigentlich verbessern. Denn gemäß Artikel 7 Abs. 2, hat jeder österreichische Staatsbürger der slowenischen Minderheit in der Steiermark einen Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer Sprache ohne Berücksichtigung eines bestimmten Bevölkerungsanteiles und ohne Beschränkung auf das autochtone Siedlungsgebiet. Das bedeutet, dass, „wenn auch nur ein einziges Kind in einer Gemeinde mit autochtoner slowenischer Bevölkerung [...] zum slowenischen [...] Unterricht angemeldet [wird], in slowenischer Unterrichtssprache Sprache unterrichtet werden muß.“55 Das wäre beim Verfassungsgerichtshof auch einklagbar. Die Realität sieht in der Steiermark allerdings anders aus. Derzeit fehlen immer noch entsprechende Minderheiten-Schulgesetze und beim steirischen Landesschulrat müsste eine Abteilung für Slowenischunterricht eingeführt werden. Problematisch ist natürlich, dass das autochtone Siedlungsgebiet der steirischen Slowenen rechtlich nirgends festgelegt wurde56.

Auf intensives Betreiben des Artikel-VII-Kulturvereins wurde auf Bezirksschulinspektor-Ebene 1995 erhoben, wie groß das Interesse an Slowenisch als Freigegenstand in den Pflichtschulen wäre. Auf Bad Radkersburg entfielen 29 Interessenten, bei insgesamt 284 Anmeldungen. Hier musste der Slowenischunterricht völlig neu organisiert werden. Mit finanzieller Unterstützung des Artikel-VII-Kulturvereins fand in den ersten beiden Jahren sowohl in der Haupt- als auch in der Volksschule in Bad Radkersburg der Slowenischunterricht als Freigegenstand (zwei Stunden pro Woche) statt, danach wurden die Schüler wegen der wenigen Anmeldungen zu einer Gruppe zusammengefasst. Interessant ist die Tatsache, dass die Kinder, die den Slowenischunterricht besuchten, nicht der slowenischen Minderheit angehörten. 1998 fand Slowenischunterricht auch am Gymnasium von Bad Radkersburg statt, der aber im folgenden Jahr wieder Stundenplanänderungen zum Opfer fiel. Die Motivation der Schüler, Slowenisch zu lernen, war vornehmlich der Wunsch, die Sprache des Nachbarn kennen zu lernen und eventuell auch bessere Chancen für eine Anstellung zu haben57.

55 Ralf Unkart: Sind die Slowenen in der Steiermark eine eigene Volksgruppe? In: Stenner, Slowenische Steiermark, S. 360.

56 Vgl. ebda, S. 361.

57 Vgl. Norma Bale, Susanne Weitlaner: Entwicklung und derzeitiger Stand des Slowenischunterrichts in der Steiermark. In: Signal. (Winter, 2000/2001), S. 4-7.

Kultur und Religion

1910 wurde der Katholische-Slowenische Bildungsverein gegründet, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem SHS-Staat sympathisierte. Der Vereinsgründer, Matthias Pintarič, wurde im Frühjahr 1919 ermordet, der Verein 1929 aufgelöst. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Assimilierung der in den steirischen Grenzregionen lebenden Slowenen von politischer Seite fortgesetzt. Die steirische Kulturpolitik versuchte über das Steirische Volksbildungswerk das zweisprachig geprägte lokale Kulturleben mit rein deutschsprachigen Elementen zu überlagern58.

58 Vgl. Christian Promitzer: Das Ideal vom „reinen Volkskörper“. Eine Chronik des Verschwindens. In.: Stenner, Slowenische Steiermark, S. 166.

Der Artikel-VII-Kulturverein

Für das heute prosperierende kulturelle Leben im Radkersburger Winkel, vor allem auch auf intellektueller Ebene, ist der in dieser Arbeit bereits mehrmals genannte Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark/Kulturno družtvo člen 7 za avstrijsko Štajersko eindeutig der Antriebsmotor. Gegründet wurde der Verein 1988 mit folgendem Zweck:

„Förderung sowie gegebenenfalls die Verwirklichung der im Staatsvertrag [...] angeführten Rechte, Ansprüche und Aktivitäten, welche österreichische Staatsbürger im Gebiet der gesamten Steiermark sinngemäß betreffen, wobei im besonderen die in lit. 1, 2 und 5 genannten Inhalte den Vereinszweck beschreiben.“59

Das Bestehen eines solchen Vereins fand aber nicht überall Zustimmung. Bei der ersten Briefbombenserie im Dezember 1993 wurde auch eine Briefbombe an den Verein gesendet, die jedoch rechtzeitig entschärft werden konnte.

Neben den bereits erwähnten Aktivitäten gemäß der o. a. Vereinsstatuten bietet der Verein ständig ein kulturelles Programm an. Die Mitwirkenden kommen von beiden Seiten der Grenze60. Ein besonderes Engagement zeigt der Verein auch bei der Herausgabe von Publikationen, die eine umfassende Information über die slowenische Minderheit in der Steiermark zum Ziel haben. Das Periodikum „Signal“ erscheint – selbstverständlich zweisprachig – einmal jährlich und hat nicht nur Beiträge über die Aktivitäten des Vereins im abgelaufenen Jahr zum Inhalt, sondern bietet auch wissenschaftlich fundierte Essays, die über besondere historische Ereignisse in der Region oder über Persönlichkeiten, die für die slowenische Sprache und Volkskultur Herausragendes geleistet haben (z. B. Josef Matl, Avgust Pavel), berichten.

59 Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 39.

60 Neben einer permanenten Schautafelausstellung über die Geschichte der slowenischen Volksgruppe in der Steiermark finden laufend Ausstellungen (auch im Rahmen des Steirischen Herbstes), Vorträge und Lesungen statt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelegt; 2003 war es z. B. das Feldforschungsprojekt „ZeitzeugInnen und Jugendliche im Dialog“. Vgl. Signal. (Winter 2003/2004), S. 88f.

Das Pavel-Haus

1995 haben Mitglieder des Artikel-VII-Kulturvereins das Haus Nr. 30 in Laafeld gekauft. Das 1837 erbaute Bauernhaus, in dem Prof. Pavels Eltern von 1910-1937 lebten und es dann an Karl Grof verkauften, ging im September 1995 in den Besitz des Kulturvereins über61. Der Namensgeber Avgust Pavel wurde 1886 in Cankova (damals ungarisch, heute slowenisch) geboren, studierte in Budapest Slawistik, Latein und Ungarisch, 1913 promovierte er aus slawistischer Philologie. Er war aber auch Volkskundler, Dichter, Dozent an der Universität Szeged und Museumsdirektor. Pavel starb 194662.

Renoviert wurde das Haus mit finanzieller Unterstützung aus Slowenien und Österreich, wobei auf die wertvolle historische Bausubstanz besondere Rücksicht genommen wurde. Die Eröffnung fand am 16. Mai 1998 statt. Heute beherbergt das Haus ein Museum, Veranstaltungsräume, ein Büro des Kulturvereins63, eine Bibliothek und ein Archiv.

61 Vgl. Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 42.

62 Vgl. Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark [Hg.]: Das Pavel-Haus. (2000), S. 7-11.

63 Der Sitz des Grazer Büros ist in der Elisabethinergasse 27, 8020 Graz.

Medien

Art. 7 Abs. 1 des Staatsvertrages sieht auch das Recht der slowenischen Minderheit auf eine eigene Presse in ihrer Sprache vor. Trotzdem verfügen die steirischen Slowenen über keine eigene Zeitung. Auch vom ORF werden sie weder im Radio noch im Fernsehen mit Sendungen in ihrer Sprache bedient. Nur fallweise werden in der Sendung „Heimat, fremde Heimat“ auch Themen der steirischen Slowenen behandelt. Ein Schulfilm „Die steirischen Slowenen“, herausgegeben bzw. produziert vom Österreichischen Volksgruppenzentrum, dem Unterrichtsministerium und dem ORF, steht österreichischen Schulen als Unterrichtsbehelf zur Verfügung64.

64 Vgl. Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen, S. 34.

Religion

Die fünf Dörfer Dedenitz, Goritz, Laafeld, Sicheldorf und Zelting65 waren zur Zeit der Monarchie, aber auch nach dem Ersten Weltkrieg zur Gänze katholisch. An bestimmten Tagen wurde in der Marienkirche in Radkersburg der Gottesdienst in slowenischer Sprache gefeiert. Nach dem Ersten Weltkrieg verschlechterte sich die sprachliche Situation der slowenischen Bevölkerung im Radkersburger Winkel unter dem Druck der Deutschnationalen, was auch auf die katholische Kirche nicht ohne Auswirkungen blieb. Die wöchentlichen Gottesdienste in der Marienkirche wurden auf einmal monatlich reduziert und bald ganz eingestellt66.

Heute ist im zweisprachigen Grenzgebiet um Radkersburg die slowenische Sprache in den religiösen Feierlichkeiten – anders als in Graz, wo die slowenische Kirchengemeinde eine Heimat bei den Minoriten gefunden hat und in der Mariahilferkirche slowenischsprachige Gottesdienste feiert67 – Slowenisch nicht mehr in Verwendung. Geblieben sind noch einige nicht übermalte slowenische Inschriften und in vielen Häusern slowenische Gebetbücher.

65 Diese Dörfer wurden 1969 mit noch einigen anderen zur Gemeinde Radkersburg-Umgebung zusammengefasst.

66 Vgl.: Halbrainer, Auf den Spuren, S. 66.

67 Vgl. Robert Muscherlin: Schatzkammern mehrsprachlicher Menschlichkeit. In: Signal. (Winter 2003/2004), S. 66.

Die heutige Situation im Radkersburger Winkel

Wirtschaft

Die Bevölkerung der fünf Dörfer im Radkersburger Winkel lebte und lebt von der Landwirtschaft und vom Weinbau. Wirtschaftlich ist das Gebiet seit jeher unterentwickelt. Mit der Grenzziehung von 1919 kam es zum wirtschaftlichen Zusammenbruch, denn die Stadt Radkersburg verlor ihr südöstliches Hinterland, in den fünf Dörfern wurden gewachsene Einheiten auseinander gerissen; oft verlief die Grenze quer durch bäuerlichen Besitz. Die Abwanderung in Wirtschaftszentren war unvermeidlich, was wiederum die Position der steirischen Slowenen gegenüber der steirischen Politik verschlechterte.

Von 1945-1950 war die Grenze zu Jugoslawien praktisch undurchlässig. 1950 wurden dann die Grenzübergänge Radkersburg-Gornja Radgona und Sicheldorf-Gederovci und für den kleinen Grenzverkehr Übertrittsstellen in Zelting-Cankova, Goritz-Korovci und Pölten-Gerlinci geöffnet. Das brachte zwar der Stadt Radkersburg einen wirtschaftlichen Aufschwung, die Umgebung blieb weiterhin benachteiligt. Lange Zeit war in dieser Grenzregion die Arbeitslosigkeit größer als die in der Obersteiermark, nicht zuletzt wegen der Agrarkrise, denn während in den 50er-Jahren noch 35 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig waren, waren es in den 80er-Jahren nur noch 12 %. Die Tendenz zur Abwanderung stieg weiter.

Dass der Handel zu allen Zeiten über Sprachgrenzen und politische Situation hinweg völkerverbindend ist, zeigt sich Radkersburger Eck im Kleinen: An einer Firma gibt es eine slowenische Aktienmehrheit und wegen der zahlreichen Käufer aus Slowenien beherrscht das Verkaufspersonal in Radkersburg vielfach die slowenische Sprache. Zweisprachige Werbeplakate sind auch keine Seltenheit68. Was in der Politik noch auf sich warten lässt, schafft die Ökonomie: Die slowenische Sprache ist zumindest im kommerziellen öffentlichen Bereich, bei der Kommunikation mit den Geschäftspartnern in Slowenien und auch bei Doppelgrundbesitzern im Umgang mit den slowenischen Behörden wieder in Gebrauch. Die Zweisprachigkeit der Grenzbevölkerung könnte somit auch ein besonderer Vorteil bei der Integration unseres Nachbarlandes in die Europäische Union sein.

Eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung zeichnet sich seit den 1980er-Jahren ab. Die Beschäftigung im Bezirk Radkersburg ist jährlich um vier Prozent gewachsen. Dieses „Jobwunder“ verdankt die Region dem Tourismus. Von 1991-1999 stieg der Anteil der im Tourismus Beschäftigten von 8,3 % auf 12,2 %. „Schuld“ an diesem Boom sind vor allem die Thermenbetriebe, die einen generellen Wertewandel durchlaufen haben. Dienten sie anfänglich nur der Rehabilitation, geht der Trend im letzten Jahrzehnt immer mehr in Richtung Gesundheitstourismus. Eine intakte, reizvolle Umwelt rundet für den Wellness- und Erholungsurlauber den Genuss noch ab69.

Alltagsleben

Das Alltagsleben mit all seinen Facetten in den für die zweisprachige slowenische Bevölkerung oft so schwierigen Zeiten schildert stellvertretend für viele in ihrer Umgebung Josefa Prelog in dem berührenden Buch „Leb’ ich mein Schicksal aus“70. Es spiegelt die Zwischenkriegszeit, den Zweiten Weltkrieg und die Zeit danach wider. Josefa Prelog ist Zeitzeugin der Geschehnisse im Mikrokosmos ihrer Familie und ihres Dorfes. Die großen historischen Ereignisse – sozusagen der Makrokosmos – verursachten viele Brüche in ihrem Leben. Damit legt diese Autobiographie aber auch Zeugnis ab für die Zerissenheit vieler Zeitgenossen in ihrer Umgebung. Das individuelle Gedächtnis von Josefa Prelog ist gleichzeitig auch eine Bereicherung des kollektiven Gedächtnisses und ein kulturelles Vermächtnis71.

68 Vgl. Österr. Volksgruppenhandbücher, Steirische Slowenen , S. 37f.

69 Vgl. Robert Muscherlin: Radfahr- und Thermaltourismus als Generatoren ländlicher Entwicklung. In: Signal. (Winter 2002/2003), S. 48f.

70 Josefa Prelog: Leb’ ich mein Schicksal aus. Redigiert und bearbt. v. Andrea Haberl-Zemljič. Hg.: Pavel-Haus, Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark. In der Folge zitiert als: Prelog, Leb ich mein Schicksal aus.

71 Vgl.: Andrea Haberl-Zemljič: Erinnerungen sind bloß Bruchstücke, die man mit einem Mythos kittet … In: Prelog, Leb’ ich mein Schicksal aus, S. 8.

Zusammenfassung

Es ist eine Tatsache, dass die Bestimmungen des Artikel 7 des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 für die slowenische Minderheit in der Steiermark noch immer nicht erfüllt sind. Der Absatz 1 des Artikel 7 des Staatsvertrages erwähnt slowenische und kroatische Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark. Um der slowenischen Minderheit in der Steiermark zu dem ihr nach Artikel 7 zustehenden Status zu verhelfen, wurde der Artikel-VII-Kulturverein für Steiermark/ Kulturno družtvo člen 7 za avstrijsko Štajersko gegründet. Den Bemühungen des Vereins um Anerkennung der steirischen Slowenen als eigene Volksgruppe ist bis dato nur insoweit Erfolg beschieden gewesen, dass seit 1995 zwei Vertreter der steirischen Slowenen in den slowenischen Volksgruppenbeirat kooptiert wurden, allerdings ohne Stimmrecht. Erst ab diesem Zeitpunkt gab es für den Verein auch eine jährliche Bundesförderung von öS 500.000,- (ca. € 36.000,-). Eine einmalige Förderung in Höhe von öS 200.000,- (ca. € 14.500,-) bekam der Kulturverein im Jahr 2001 vom Land Steiermark für das Pavel-Haus in Laafeld, dem Landeshauptmann Waltraud Klasnic im Mai 2001 auch einen Besuch abstattete. Obwohl das auf eine Entspannung zur Stmk. Landesregierung hindeutet, hat sich an dem Standpunkt „Es gibt nur eine [slowenische] Volksgruppe im ganzen Bundesgebiet. Denn Österreich ist unsere Heimat“72 nichts geändert.

Das Ziel der Arbeit des Artikel-VII-Kulturvereins ist es, Verständnis für die Anliegen der slowenischen Minderheit bei der Mehrheitsbevölkerung zu erreichen und gleichzeitig diese Minderheit im südoststeirischen Grenzgebiet zu ermuntern, mehr Selbstbewusstsein zu zeigen. Denn auch eine Mehrheit kann von einer Minderheit wertvolle Impulse erhalten, die – angereichert mit Anregungen und Informationen – wie ein Echo wieder an die Minderheit zurückfließen können, zu beiderseitigem Nutzen.

71 Vgl.: Andrea Haberl-Zemljič: Erinnerungen sind bloß Bruchstücke, die man mit einem Mythos kittet … In: Prelog, Leb’ ich mein Schicksal aus, S. 8.

72 Zitat von Landeshauptmann Waltraud Klasnic. In: Ulrike Jantschner: Der Artikel VII gilt noch immer nicht für steirische Slowenen. In: Kurier (11. 7. 2002).

Quellen

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