
eZine von Margarete Schleich
Geschichte revisited - Obrigkeitsstaatliche antijüdische Maßnahmen (1918-1939)
Dieser Beitrag befasst sich mit der Situation der Juden in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, die in ganz Mitteleuropa auch geprägt war vom Antisemitismus. Es war dies nicht nur ein Antisemitismus der Straße, sondern vielfach ein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher, dem von der staatlichen Obrigkeit kaum entgegengewirkt, ja der in manchen Fällen sogar durch Anordnungen und gesetzliche Maßnahmen unterstützt wurde. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten war es vor allem der Rassenantisemitismus, den sich die Machthaber von Teilen einer willigen Wissenschaft biologisch untermauern ließen, der aber auch durch eine Flut von Gesetzen auf die wirtschaftliche Vernichtung der Juden zielte und letztlich in der Vernichtungsmaschinerie von Auschwitz, Birkenau, Mauthausen etc. gipfelte.
Auf diese staatlichen und sonstigen öffentlichen Maßnahmen, die in der Zeit von 1918-1939 das Leben der Juden erschwerten oder sie zur Emigration zwangen und viele Künstler, besonders Literaten, zum Verstummen brachten, möchte ich nachstehend näher eingehen.
Den Beitrag habe ich zum ersten Mal bei einem Seminars der Geschichte mit dem Namen „Jüdisches Mitteleuropa – mitteleuropäisches Judentum“ an der Karl-Franzens-Universität vorgestellt. Um dem Thema gerecht zu werden, wird daher zuerst die Situation der jüdischen Bevölkerung in der Tschechoslowakei, in Ungarn und in Polen/Galizien in einem kurzen, punktuellen Überblick beleuchtet; auf die Lage der Juden in Österreich wird danach ausführlich eingegangen.
TschechoslowakeiUm 1900 bildete das Prager Judentum eine bedeutende Komponente in wirtschaftlicher und geistiger Hinsicht, man denke nur an Franz Kafka, Max Bloch, Franz Werfel, Ernst Mach und manche andere. Zu dieser Zeit lebten in Prag 25.537 Bürger jüdischen Glaubens, 44,4 % gehörten dem deutschen, 55,6 % dem tschechischen Kulturkreis an1.
Die nach dem Ersten Weltkrieg gegründete Republik gewährte in der Verfassung von 1920 den Ju-den Nationalitätenstatus, trotz eines ständig zunehmenden Antisemitismus der eine seiner Brutstätten an der Tschechischen Universität hatte2. Vor der deutschen Besetzung lebten rund 357.000 Juden in der Tschechoslowakei3.
Am 15. März 1939 marschierten deutsche Truppen in der Tschechoslowakei ein. Es wurde das Pro-tektorat Böhmen und Mähren errichtet. Dies traf die jüdische Bevölkerung, die durch die Flucht von Juden aus Deutschland und Österreich noch angewachsen war, besonders hart. Nur wenigen gelang es, rechtzeitig auszuwandern. Für die Verbliebenen wurde in Theresienstadt ein Ghetto eingerichtet, in dem zwischen 30.000 und 60.000 Juden untergebracht waren. 33.000 sind dort gestorben oder umgebracht worden4.
Seinem Sympathisanten Slowakei gestand das Deutsche Reich eine begrenzte Unabhängigkeit zu. Die Regierung erhielt jedoch deutsche Berater beigestellt. Sie erließ nach Nazi-Vorbild Judengesetze und veranlasste aus eigenen Stücken die Deportation von 65.000 Juden nach Deutschland.
1 Vgl.: Friedrich Prinz: Geschichte Böhmens 1848-1948. München 1988, 220.
2 1852 wurde die Prager Universität in eine deutsche und eine tschechische geteilt.
3 Vgl.: Neues Lexikon des Judentums. Hg. Julius Schoeps. Gütersloh 1992, 458.
4 Vgl.: F. Prinz, Geschichte Böhmens, 433.
UngarnVor dem Ersten Weltkrieg betonten die Juden ihre kulturelle Verschmolzenheit mit dem Magyaren-tum. Während des Krieges brachten die ungarischen Juden sehr große Opfer. Mehr als 10.000 von ihnen fielen auf den Schlachtfeldern.
Unmittelbar nach der Revolution von 1918 wurde der Antisemitismus noch von der Regierung un-terdrückt. Die folgende Räteregierung nahm – obwohl sie auch jüdische Mitglieder hatte – mit ihrem Kampf gegen den Kapitalismus auch den Kampf gegen die Juden auf und ließ 44 als Gegenrevolutionäre hinrichten5.
Nach dem Sturz der Räteregierung entstand ein antiliberales, autoritär-konservatives System unter der Führung des Reichsverwesers Miklós Horthy. Bald nach dessen Amtsantritt, der von einem ex-tremen Antisemitismus begleitet war, wurde ein gesetzlich festgelegter Numerus clausus zur Begren-zung der Zahl jüdischer Studenten eingeführt. Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass dieser heftige Antisemitismus sowohl im Ausland als auch auf der Pariser Friedenskonferenz Proteste her-vorrief. Die Regierung Bethlen versuchte in der Folge, die Auswüchse zu beenden, und auch Horthy ging auf Distanz zu den Rechtsextremisten6.
Unter der Regierung Gyula Gömbös kam es in den Jahren 1932-1936 zu einer Wende nach rechts und die antikommunistische Linie seiner Vorgänger wurde fortgesetzt. In der Außenpolitik blieb es bei der freundschaftlichen Beziehung mit Italien unter Mussolini und Österreich unter Dollfuß. Noch stand diese Dreiecksbeziehung einer Annäherung an Hitler-Deutschland im Wege. Gömbös starb, bevor es zur Achse Berlin-Rom kam7. Von seinem Nachfolger, dem Ministerpräsidenten Kalmán Darány, forderte Hitler nun die Angleichung der ungarischen Politik an die des Deutschen Reiches. Darány musste nachgeben, zu bestimmend war die Stellung Hitler-Deutschlands, das nach dem An-schluss Österreichs im März 1938 direkt an Ungarn grenzte.
Diese Angleichung an die Politik des Deutschen Reiches führte auch zu einem staatlichen Antisemi-tismus. Ministerpräsident Darány legte im Mai 1938 dem Parlament das erste antijüdische Gesetz vor, das vom ungarischen Oberhaus und der Kirche genehmigt wurde.
Die folgende Regierung unter Béla Imrédy erließ im Mai 1939 ein zweites antijüdisches Gesetz auf rassistischer Basis. Zu einer Deportation von Juden kam es aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Ironie des Schicksals: Imrédy wurde 1939 zum Rücktritt gezwungen, nachdem man einen Juden un-ter seinen Vorfahren entdeckt hatte8.
5 Vgl.: Jüdisches Lexikon. Enzyklopädisches Handbuch des jüdischen Wissens in vier Bänden. Nachdruck der 1. Aufl. v. 1927. Bd. 4. Königstein/TS 1982, 1109.
6 Vgl.: Miklós Molnár: Geschichte Ungarns: von den Anfängen bis zur Gegenwart. Aus d. Franz. übers. v. Bálint Balla. Hamburg 1999, 367.
7 Vgl.: Ebd., 385-387.
8 Vgl.: M. Molnár, Geschichte Ungarns, 387f.
Polen/GalizienSchon im letzten Kriegsjahr 1918 kamen die Feindseligkeiten gegen die Juden offen zum Ausbruch. Nicht nur in Galizien, sondern im ganzen wieder vereinigten Polen wurde der Antisemitismus von den Regierungen geradezu gefördert. Es kam zu verschiedenen Restriktionen: Juden wurden von Staatsämtern entfernt bzw. nicht zugelassen, es folgten Zurücksetzungen in der Armee und Aufnah-mebeschränkungen in Mittel- und Hochschulen, ein drakonisches Sonntagsruhegesetz wurde erlas-sen, jüdische Firmen wurden von Staatslieferungen ausgeschlossen und ihnen staatliche und sonstige öffentliche Kredite entzogen9.
Der wirtschaftliche Druck auf die Juden verstärkte sich 1924/25 mit der ersten Stabilisierung der polnischen Währung unter Ministerpräsident Grabsky. Der Steuerdruck richtete sich besonders gegen die jüdischen Kaufleute und Handwerker. Die Lage der Juden besserte sich, als Marschall Piłsudski 1926-1928 wieder Ministerpräsident und 1930-1931 Präsident Polens ist10. Er drängte auf eine Verständigung zwischen Juden und Polen. Unter seiner Regierung war auch das Bestreben wahrzu-nehmen, den Juden die Rechte nach den Minderheitenschutzverträgen von 1919 zuzugestehen, die bis dahin nur auf dem Papier standen11.
In den 30er-Jahren herrschte zwar ein heftiger Antisemitismus vor, aber es kam zu keinen Gewalttä-tigkeiten. Roman Dmovski, Gründer und Führer des polnischen Nationalkomitees, Nationalist, ex-tremer Antisemit und Gegenspieler Piłsudskis, befürwortete vor allem den Numerus clausus für jüdi-sche Studenten. Er rief auch zum Boykott jüdischer Firmen auf und vermutete hinter den außenpoli-tischen Schwierigkeiten Polens die jüdische Lobby. Auf Piłsudski machte das jedoch keinen Ein-druck12.
Am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg mit dem Überfall Hitlers auf Polen. Über zwei Millionen Juden fielen den Deutschen in die Hände. Ihre Verfolgung erreichte noch nie gekannte Ausmaße.
Zwischen dem 1. und 21. September organisierten SS und Wehrmacht Pogrome in ganz Polen. Am 12. Oktober erfolgte die erste Deportation von Juden aus Österreich und Mähren nach Polen. Nach diesem ersten Terror und den Plünderungen erging eine Flut von Verordnungen der deutschen Zivil-verwaltung über die polnische jüdische Bevölkerung. Die Kennzeichnung aller Juden ab dem 12. Lebensjahr durch das Tragen des Judensterns13 , Kennzeichnung der Geschäfte, Anmeldung des Vermögens, Einführung des Arbeitszwanges, ein Aufenthaltsverbot für bestimmte Stadtteile, Parks und öffentliche Plätze, der Ausschluss von Verkehrsmitteln waren nur der Anfang einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Juden ihrer Existenzgrundlage und ihrer Rechte als Staatsbürger beraubt wurden. Die auf deutschen Befehl gegründeten Judenräte, von denen die Verfolgten Schutz erhofften, wurden immer mehr zu Exekutivorganen der deutschen Besatzungsmacht14.
In den großen Städten entstanden die Ghettos, die zu Gefängnissen für Hunderttausende wurden. Aus den Dörfern der Provinz wurden die Juden „ausgesiedelt“, das heißt von Haus und Hof vertrieben und in die Ghettos gebracht15.
9 Vgl.: Jüdisches Lexikon, 358.
10 Piłsudski war schon 1918-1922 Staatschef.
11 Vgl.: Jüdischen Lexikon, 358f.
12 Vgl.: Norman Davis: Im Herzen Europas: Geschichte Polens. Aus d. Engl. übers. v. Friedrich Griese. Mit einem Geleitwort v. Bronislaw Germek. München 2000, 131.
13 Eine entsprechende Anordnung des Distriktschefs von Krakau erging am 18. Oktober 1939; mit 23. November 1939 war diese Maßnahme in ganz Polen eingeführt.
14 Vgl.: Gerhard Schoenberner: Der gelbe Stern. Die Judenverfolgung in Europa 1933 bis 1945. München 1978, 29.
15 Vgl.: Ebd.
Österreich (Deutschösterreich)Die „Ostjuden“
Der Begriff „Ostjude“ wurde an der Wende zum 20. Jh. erstmals gebraucht, und zwar zur Abgren-zung von den assimilierten „Westjuden“. Davor war die Bezeichnung „Polnische Juden“ mit zwei verschiedenen Bedeutungen in Gebrauch: im engeren Sinn für jüdische Einwohner des polnischen Kernlandes; im weiteren Sinn für alle Juden, die nach den Teilungen Polens unter Österreich, Russland und Preußen aufgeteilt worden waren16.
Schon in den ersten Kriegswochen von 1914 kam es zu einer Massenflucht galizischer Juden vor den russischen Truppen. Sie drängten vor allem nach Wien. Anfang August 1915 war mit 125.000 Flüchtlingen ein Höhepunkt erreicht. Viele davon kehrten nach Kriegsende wieder in ihre Heimat zurück. Am 1. April 1918 zählte man noch 34.233 mittellose jüdische Flüchtlinge in Wien17.
Auch nach Kriegsende, als Galizien polnisch und die Bukowina rumänisch geworden waren, kamen noch Tausende jüdische Flüchtlinge aus Angst vor dem neuen Nationalismus nach Wien. 1923 lebten in der Stadt insgesamt 201.500 Juden, das entsprach 10,8 Prozent der damaligen Wiener Bevölke-rung. 1934 war die Zahl der Juden wieder auf 176.000 gesunken, nicht mitgerechnet jene etwa 14.000, die zwischen 1911 und 1934 aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten waren18.
Die Haltung der Parteien zu den ostjüdischen Flüchtlingen:
Nach Kriegsende war die wirtschaftliche Not der Bevölkerung vor allem in Wien groß. Es fehlte an Wohnraum, Nahrungsmitteln, Brennmaterial und allen anderen Konsumgütern. Dazu kam eine ga-loppierende Inflation. Man benötigte einen Sündebock für diese Probleme und fand ihn bei den Ju-den, vor allem bei den nach Wien geflüchteten Ostjuden19.
Im Juli 1919 verlangten die christlichsozialen Abgeordneten des Gemeinderates, dass die Ostjuden zur Auswanderung gezwungen oder interniert werden sollten. Der sozialdemokratische Landes-hauptmann von Niederösterreich (zu dem Wien damals gehörte), Albert Sever, ordnete an, dass alle Fremden ohne vorübergehende Aufenthaltsbewilligung das Bundesland zu verlassen hätten. Ähnli-che Forderungen kamen auch von den Mitgliedern der Großdeutschen Volkspartei. Um die Abreise der Ostjuden zu erzwingen, machten die Politiker noch alle möglichen Vorschläge, von denen aber die österreichische Regierung keinen in die Tat umsetzte20.
Im Februar 1919 brachte der Abgeordnete Jerzabek gemeinsam mit 19 christlichsozialen Kollegen einen Gesetzesentwurf ein, demzufolge jüdische Flüchtlinge mit ansteckenden Krankheiten, Wirt-schaftsbetrüger oder subversive Elemente auszuweisen wären.[21] Sollte dieser Gesetzesentwurf nicht in Kraft treten, würden „die Massen zur Selbsthilfe greifen“22
Ein anderer Vorschlag vom März 1919 vom Deutschen Volksrat für Wien und Niederösterreich – einer antisemitischen großdeutschen Gruppe – ging dahin, den Flüchtlingen die Lebensmittelkarten und die Geschäftsfähigkeit zu entziehen. Daraufhin kamen die beiden großen Parlamentsparteien überein, die Verteilung der Lebensmittelkarten an Flüchtlinge genauer zu kontrollieren23.
Andere schwere Vorwürfe gegen die Ostjuden als schwächste Gruppe innerhalb des Judentums be-trafen den Valuten- und Schleichhandel in Verbindung mit revolutionären Umtrieben. Man warf ih-nen „kapitalistische wie auch antikapitalistische Exzesse“24 vor. Aufgrund dieser Vorwürfe gebe es ein Anwachsen antisemitischer Strömungen vor allem in bürgerlichen Kreisen, heißt es in Polizeiberichten vom November 1919. Und weiter: Die Bevölkerung fordere die Schließung der Grenzen gegen den Zustrom von Flüchtlingen aus dem Osten. Diese seien nun ja Ausländer und würden nur die Versorgung mit Lebensmitteln erschweren. Außerdem würden sie Schleichhandel und Wucher betreiben25. Diese Kampagne richtete sich aber auch gegen die Sozialdemokraten, die von der christlichsozialen Reichspost als „Ostjudenschutztruppe“26 bezeichnet wurden.
Wie ambivalent die Haltung der Sozialdemokraten jedoch tatsächlich war, zeigte sich etwa darin, dass der niederösterreichische Landeshauptmann Sever seine im Juli 1919 gegebene Anordnung am 23. September 1919 bereits wieder zurücknehmen musste. Die Begründung: Es fehlten die für den Rücktransport der Flüchtlinge notwendigen Züge bzw. der dafür notwendige Brennstoff. Die Schaffung von Konzentrationslagern für die Flüchtlinge bezeichnete Sever wörtlich als Kulturschande. Diese Kehrtwendung könnte aber auch auf eine Warnung des amerikanischen Generalkonsuls in Wien, Albert Halstead, an den Kanzler Renner zurückzuführen sein. Halstead gab zu verstehen, dass die Ausweisung der Flüchtlinge die öffentliche Meinung der USA ungünstig beeinflussen könnte. Österreich war damals wegen der herrschenden Hungersnot von amerikanischen Hilfslieferungen abhängig. Möglich wäre aber auch, dass es Sever mit der Ausweisung nicht wirklich ernst war und er diese nur zur Beruhigung der Antisemiten ausgesprochen hat27.
Die Haltung der Christlichsozialen hinsichtlich der Ostjuden war jedenfalls eindeutig. Das bestätig-ten auch die Aussagen von Leopold Kunschak (Parteiobmann der frühen 20er-Jahre und Obmann des Arbeitervereins). 1919 und 1920 forderte er dazu auf, die ostjüdischen Flüchtlinge zu deportieren oder in Konzentrationslagern festzuhalten. Hingewiesen auf die daraus erwachsenden hohen Kosten, meinte er, dass „der Steuerzahler derartige Kosten nur zu gerne tragen würde“28
Kunschak mäßigte sich erst, als seine Partei 1920 die Führungsrolle in der Regierung übernommen hatte. Nun sah er die Ausweisung der ostjüdischen Flüchtlinge nicht mehr im Kompetenzbereich der Bundesregierung, sondern beim sozialdemokratischen Bürgermeister von Wien angesiedelt. Aber auch der Bundeskanzler und der Innenminister, beide christlichsozial, befürchteten bei einer Depor-tation der Ostjuden große internationale Schwierigkeiten mit ungünstigen Konsequenzen für Österreich29.
Die Optionenfrage
Ein anderer, aussichtsreicherer Weg, die Ostjuden los zu werden, war die Optionenfrage, bei der es um die österreichische Staatsbürgerschaft ging. Kaum einer dieser Flüchtlinge war österreichischer Staatsbürger, obwohl sie aus einem Land der ehemaligen Habsburger Monarchie kamen. Der Artikel 80 des Vertrages von St. Germain besagt aber, dass Personen, die in einem zur ehemaligen österrei-chisch-ungarischen Monarchie gehörenden Gebiet heimatberechtigt waren [...], innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages für die österreichische Staatsbürgerschaft optieren können, wenn sie nach Rasse und Sprache zur deutschen Mehrheit der Bevölkerung Österreichs gehören. Bei Inkrafttreten des Vertrages von St. Germain waren die deutschsprachigen Juden für die österreichische Regierung „Deutsche“, weil sie in der Habsburger Monarchie weder als eigene Rasse noch Nationalität gegolten haben.
Um seine Nationalität für die Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen, ge-nügte es, die Einberufungs- und Ausmusterungsdokumente, das Arbeitsbuch oder die Heiratsurkunde vorzulegen. Manche Beamte verlangten auch den Nachweis, dass der Antragsteller eine deutschsprachige Erziehung erhalten hat.
Am 9. Juni 1921 entschied das österreichische Verfassungsgericht, dass das Wort „Rasse“ im völki-schen und biologischen Sinn und nicht als Nationalität interpretiert werden könne. Die Folgen dieses Entscheids: Innenminister Dr. Leopold Waber von der Großdeutschen Partei ließ nun sogar auch Staatsbürgerschaftsansuchen solcher Juden abweisen, die in Wien oder einer anderen deutschsprachigen Stadt geboren worden waren. Erst massiver in- und ausländischer Druck veranlassten Waber und die österreichische Regierung, ihre antisemitische Haltung in der Optionenfrage aufzugeben30. Diese verschwand schließlich in der Versenkung, als das Verwaltungsgericht seine frühere Entscheidung mit der Begründung widerrief, dass in Österreich die Definition „Rasse“ ganz einfach mit „Nationalität“ zu interpretieren sei und nicht als Bluts- oder Kulturgemeinschaft. Damit fehlte die recht-liche Grundlage, gegen die Einbürgerung der Ostjuden zu protestieren31.
„Akademischer“ Antisemitismus
Der Antisemitismus an den Universitäten wurde dadurch begünstigt, dass es die Tradition der universitären Freiheit und Autonomie den Hochschulen gestattete, auf akademischem Boden selbst für Recht und Ordnung zu sorgen.
Schon während des Krieges versuchte man, die Zahl der galizischen Studenten zu limitieren. 1917/18 erreichte die Zahl der Ostjuden an den Wiener Hochschulen ihren Höchststand, als 46 Prozent aller Studenten Juden waren. Die Studentenverbindungen verlangten einen Numerus clausus, und zwar nicht nur für Ostjuden, sondern für alle Juden. Noch akuter wurde das Problem unmittelbar nach dem Krieg, als viele Studenten von osteuropäischen Universitäten, an denen für jüdische Studenten bereits der Numerus clausus eingeführt war, versuchten, auf damals noch weniger antisemitische mitteleu-ropäische Hochschulen auszuweichen, unter anderem auch nach Wien. Diese Studentenwelle fiel aber genau mit der Rückkehr österreichischer Kriegsteilnehmer zusammen, unter denen viele waren, die ebenfalls ein Studium beginnen oder fortsetzen wollten. Der dadurch entstandene Platzmangel und der bei Studenten und Professoren verbreitete Antisemitismus steigerten die Ressentiments ge-gen die Juden und veranlassten 1919 die Universität Wien und die Hochschule für Bodenkultur eine allgemeine Zulassungssperre auszusprechen. Einheimische Bewerber wurden bevorzugt und damit Juden diskriminiert, denn sie stellten die Mehrheit der ausländischen Studenten32.
Der zunehmend radikaler werdende Antisemitismus auf akademischem Boden ließ den Ruf nach einem Numerus clausus für alle österreichischen Hochschulen laut werden. So forderte die Deutsche Studentenschaft, dass sich die Zahl der zugelassenen jüdischen Studenten (und auch der jüdischen Professoren) nach dem prozentuellen Anteil der jüdischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung richten sollte. Dieser Anteil hätte in Wien 10,8 Prozent betragen33. Trotzdem kam es an der Universität Wien zu keiner dezidierten Inskriptionsbeschränkung für Juden, denn die 1919 erlassene Zulassungsbeschränkung war eine allgemeine. Anders an der Technischen Hochschule in Wien mit 41 Prozent jüdischer Studenten. Hier nahm im März 1923 das Professorenkollegium einstimmig eine Numerus-clausus-Regelung an, wonach der Anteil an jüdischen Studenten zehn Prozent der Gesamt-zahl der Studierenden nicht überschreiten durfte – einheimische und ausländische zusammengenom-men. Die Hochschule für Bodenkultur allerdings hob 1924/25 die seit 1919 bestehenden Beschrän-kungen für ausländische Juden auf. In diesem Jahr studierten hier aber nur noch 13 Juden34.
Zwischen 1920 und 1923 kam es an den Wiener Hochschulen immer wieder zu antisemitischen Gewalttätigkeiten, deren Urheber meist in der Deutschen Studentenschaft zu suchen waren. Auch in Graz waren am 15. November 1923 die ersten Zusammenstöße zwischen jüdischen Studenten und formierten „Hakenkreuzlern“35zu verzeichnen. Die Deutsche Studentenschaft fasste den Beschluss, die Universität für jüdische Hörer zu sperren und am 19. November 1923 wurden diese aus den Hörsälen und Kliniken der Grazer Universität vertrieben36. 1924 ebbten die gewaltsamen Auseinandersetzungen auf akademischem Boden kurzfristig einigermaßen ab, um mit der steigenden Zahl an nationalsozialistischen Studenten in der Deutschen Studentenschaft ab 1925 wieder aufzuflammen.
Am 1. Februar 1930 beschloss die Wiener Rektorenkonferenz unter dem Druck der schon stark unter nationalsozialistischem Einfluss stehenden Deutschen Studentenschaft per Verordnung die Eintei-lung der Studenten in vier Nationen, und zwar in eine deutsche, eine nicht-deutsche (jüdische), eine gemischte und eine „andere“. Gemäß dieser Verordnung, die am 8. April 1931 vom Akademischen Senat gebilligt wurde, konnten die Studenten nicht selbst entscheiden, zu welcher Nation sie gehörten; das entschied ein Studentengericht37.
Wenn ein Student nicht nachweisen konnte, dass seine Eltern und alle vier Großeltern getauft waren, galt er als Nicht-Deutscher, auch wenn er österreichischer Staatsbürger mit deutscher Mutter-sprache war. In die daraus entstandenen Kontroversen wollten weder das Unterrichtsministerium noch die Bundesregierung involviert werden, die diese Frage als universitäre Angelegenheit betrachteten.
Diese unselige Verordnung wurde am 23. Juni 1931 vom Verfassungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Dieser Entscheid führte zu den schwersten antisemitischen Ausschreitungen auf akademischem Boden in der Ersten Republik38.
Weitere Diskriminierungen
Eine weitere Diskriminierung erfuhren die Juden durch Beschlüsse zahlreicher Stadt- und Gemeinde-räte in Fremdenverkehrsgebieten, vor allem in den Alpenregionen, die besagten, dass sie keine Juden als Sommergäste haben wollten, nicht einmal für einen Kurzaufenthalt. Proteste der Union österrei-chischer Juden im Bundeskanzleramt hatten Erfolg, denn die österreichische Verfassung stand auf ihrer Seite39.
Ein weiteres Problem waren die Verleumdungen, die von den Zeitungen gegen die Juden vorgebracht wurden, wie z. B. die Geschichten über jüdische Ritualmorde. Ein Hindernis, sich gegen diese Ver-leumdungen zu wehren, stellte für die Juden vor allem das österreichische Pressegesetz dar. Dieses gestattete es Zeitungen, Gruppen als Ganzes (wie etwa die Juden) zu attackieren, ohne eine Ver-leumdungsklage zu riskieren. Nicht erlaubt war das gegenüber Einzelpersonen. Damit konnte auch keine Klage erhoben werden, wenn die Judenschaft als Ganzes angegriffen und verleumdet wur-de.[40]
In der Ära des Ständestaates
1932 wurde Engelbert Dollfuß Kanzler. Ihm lag daran, eine ideologische Distanz zwischen sich und Hitler zu schaffen, unter anderem durch seine Ablehnung des Antisemitismus. Auch Kurt Schuschnigg erklärte, sich an die Verfassung zu halten, wonach er allen österreichischen Bürgern gleiche Rechte garantiere41.
Trotzdem erlitten die Juden während dieser Zeit viele Nachteile. So verloren jüdische Ärzte nach den Februarereignissen von 1934 ihre Arbeit in städtischen Krankenhäusern, offiziell nicht, weil sie Juden waren, sondern weil sie der sozialdemokratischen Partei angehörten, die verboten war. Man weiß aber von nicht-jüdischen sozialistischen Ärzten, die ihre Arbeit behielten. Juden waren auch weiter-hin fast gänzlich von Bundes-, Landes- und städtischen Posten ausgeschlossen. Auch im Lehrberuf waren die Barrieren für Juden unüberwindlich42. Man verdrängte sie nach 1934 aus dem kulturellen Leben Österreichs und sie verloren ihren Einfluss im Unterrichtsministerium; die verschiedenen Kunstvereinigungen waren bereits arisiert. Ab 1935 durften keine jüdischen Autoren mehr verlegt werden. Österreichische Filme wurden ohne Juden produziert, um sie auch im Nazideutschland zeigen zu können und in österreichischen Sportmannschaften durften keine Juden sein, wenn Wettkämpfe gegen deutsche Mannschaften bestritten wurden43.
Ein österreichisches Gericht führte im Januar 1937 die Scheidung eines Paares wegen „rassischer Unvereinbarkeit“ durch. Damit hatte es bereits die Rassenprinzipien des Deutschen Reiches, nämlich die Nürnberger Gesetze von 1935, übernommen. Möglicherweise war dieses Scheidungsurteil auch eine Auswirkung der von Hitler in Österreich betriebenen Gleichschaltungspolitik44.
Die Behandlung der Juden in Österreich ab 1934 war in gewisser Weise derjenigen in Deutschland ähnlich, obwohl die Regierung tätliche Angriffe gegen Juden nicht tolerierte und auch keine Bü-cherverbrennungen stattfanden. Ebenso offiziell verboten war rassischer Antisemitismus, nicht aber wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher. Umso mehr erstaunt die Loyalität, die die österreichischen Juden bis zum letzten Tag der Ersten Republik entgegen brachten45.
Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich
In der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 hörte Österreich auf, als selbstständiger Staat zu existie-ren; es ist als „Ostmark“ im Deutschen Reich aufgegangen. Für die Juden begann in dieser Nacht ein Leidensweg, den es so noch nie gegeben hatte. Die ersten Tage nach dem Anschluss waren gekenn-zeichnet von Plünderungen und Brutalität gegenüber den jüdischen Bürgern, in den seltensten Fällen begangen von deutschen Soldaten, sondern vielmehr von österreichischen Nationalsozialisten, aber auch von Nicht-Nazis, die einfach ihrem Hass freien Lauf ließen46.
Mit Hitlers Machtergreifung galten selbstverständlich auch in Österreich alle Gesetze wie im Deut-schen Reich, vor allem auch die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935, nämlich das „Reichs-bürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Die wichtigsten Passagen daraus seien nachfolgend zitiert:
_„Reichsbürgergesetz:[47]
§ 1 (1): Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist [...]
§ 2 (1): Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen [...]
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre:
§ 1 (1): Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blu-tes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
§ 2: Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten [...]”
Als Strafe bei Verstößen drohten Gefängnis oder Zuchthaus.
Nun ging es Schlag auf Schlag mit der gegen die Juden gerichteten Gesetzgebung, ausgerichtet auf das Ziel, den Juden ihre Existenzgrundlage zu entziehen, sie zu diskriminieren, zu ruinieren und in letzter Konsequenz zu vernichten.
Das in Deutschland bereits am 7. April 1933 erlassene „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbe-amtentums“, kurz „Berufsbeamtengesetz“, wurde nun auch in der „Ostmark“ innerhalb weniger Tage umgesetzt. Alle jüdischen Staatsbeamten und Bundesangestellten – es waren ohnehin nur mehr wenige – wurden entlassen, einschließlich der noch beschäftigten 183 Lehrer.[48] Von diesem Gesetz waren aber auch alle Angestellten von Banken, Versicherungen, Theatern und nicht zuletzt Zehntausende jüdische Angestellte in den verschiedensten Betrieben betroffen.
Es würde zu weit führen, alle weiteren gesetzlichen Maßnahmen, die bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 erlassen worden sind, einzeln zu nennen. Im Folgenden – chronologisch gereiht – nur die wichtigsten:
1938:
28.März: Die jüdischen Gemeinden, bisher Körperschaften öffentlichen Rechts, werden private Vereine.
26. April: Verordnung über die Registrierung und Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe.
23. Juli: Einführung einer Kennkarte für Juden ab 1. Januar 1939.
25. Juli: Approbationen jüdischer Ärzte erlöschen mit 30. September 1938.
17. Aug.: Jüdische Vornamen: Verpflichtende Annahme der zusätzlichen Vornamen Israel oder Sara; für Neugeborene musste ein spezifisch jüdischer Vorname gewählt werden.
27. Sept.: Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte ab 30. November 1938.
5. Okt.: Reisepässe von Juden werden mit einem „J“ gekennzeichnet.
9. Nov.: „Reichskristallnacht“: staatlich organisiertes Pogrom gegen die Juden. Die Folgen dieser wüsten Ausschreitungen: verbrannte und demolierte Synagogen, Tausende von zerstörten Geschäften, tote und schwer verletzte Juden, insgesamt in Österreich 7700 Verhaftungen, 3700 davon wurden nach Dachau deportiert.
12. Nov.: Die Göring-Konferenz beschließt eine von den Juden zu zahlende „Sühneleistung“ in Höhe von einer Milliarde Reichsmark, ihre Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben und den Ausschluss von allen kulturellen Veranstaltungen.
15. Nov.: Jüdische Kinder werden vom Schulbesuch ausgeschlossen.
13. Dez.: Verordnung über Zwangsveräußerung („Arisierung“) jüdischer Gewerbebetriebe, Geschäfte etc.
1939:
17. Jan.: Aufhebung des Mieterschutzes für Juden. Die Rasanz, mit der alle Gesetze in Österreich umgesetzt wurden, ließ sogar Hermann Göring im Herbst 1938 klagen, dass die „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft nicht so rasch voran gehe wie in Österreich50.
Dies alles aber diente nur der Vorbereitung für die „Endlösung“. Hitler prophezeite am 30. Januar 1939 vor dem Reichstag für den Fall eines Krieges „die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“51.
16 Vgl.: Ludger Heid: Das Ostjudenbild in Deutschland. In: Neues Lexikon des Judentums, 350.
17 Vgl.: Leopold Spira: Feindbild „Jud“. 100 Jahre politischer Antisemitismus in Österreich. Wien, München 1981, 72f.
18 Vgl.: Ebd., 73.
19 Vgl.: Bruce F. Pauley: Eine Geschichte des österreichischen Antisemitismus. Von der Ausgrenzung zur Auslö-schung. Aus d. Engl. übers. v. Helga Zoglmann. Wien 1993, 120f.
20 Vgl.: Ebd., 127.
21 Vgl.: Ebd., 128.
22 Ebd.
23 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 128.
24 L. Spira, Feindbild „Jud“, 75.
25 Vgl.: Ebd.
26 Ebd.
27 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antismitismus, 128.
28 Ebd., 129.
29 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 129.
30 Zwischen 1920 und 1925 haben nur 20.360 Juden für die österreichische Staatsbürgerschaft optiert.
31 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte des österr. Antisemitismus, 129-131.
32 Vgl.: Ebd., 133f.
33 Vgl.: Ebd., 137. Auch die Universität Graz war ab 1918 eine Brutstätte des Antisemitismus. Die Zulassung aus-ländischer Studenten wurde einer eigens eingerichteten Senatskommission übertragen, die ausländische Hörer fern halten sollte. Besonders betroffen waren davon jüdische Studenten, die aus dem Osten kamen. Für „nicht arische“ Bewerber soll es eigene Verfahren gegeben haben. Auch der Lehrkörper und alle Universitätsbediensteten wurden hinsichtlich ihres „Deutschtums“ genau untersucht. Vgl.: Dieter A. Binder, Gudrun Reitter, Herbert Rütgen: Judentum in einer antisemiti-schen Umwelt. Am Beispiel der Stadt Graz 1918-1938. Graz 1988, 2.
34 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 139.
35 D. A. Binder u.a., Judentum in einer antisemitischen Umwelt, 83.
36 Vgl.: Ebd.
37 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 171.
38 Vgl.: Ebd., 172f.
39 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 301. Einer solchen judenfeindlichen Haltung befleißigten sich auch steirische Fremdenverkehrsorte, um ihre Gemeinden vor dem „zersetzenden“ Einfluss der Juden zu bewahren. Doch 1933, nach Verhängung der Tausend-Mark-Sperre durch das Deutsche Reich, waren die Juden – zumindest kurz-fristig – wieder gern gesehene Gäste. Vgl. D. A. Binder u. a., Judentum in einer antisemitischen Umwelt, 79.
40 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 300f.
41 Im offiziellen Programm der Christlichsozialen fand sich jedoch noch 1932 der Antisemitismus als ein wesentlicher Bestandteil der Partei-Ideologie. Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 317.
42 Auch die Schulen selbst blieben nicht verschont. Im September 1934 erließ das Unterrichtsministerium eine geheime Verordnung über eine getrennte Führung von Klassen mit katholischen und nicht-katholischen Kindern (d. h. jüdischen und solchen ohne religiösem Bekenntnis). Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 331.
43 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 329.
44 Vgl.: Ebd., 332.
45 Vgl.: Ebd.
46 Vgl.: Ebd., 341.
47 G. Schoenberner, Der gelbe Stern, 11.
48 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 343.
49 Vgl.: G. Schoenberner, Der gelbe Stern, 216.
50 Vgl.: B. F. Pauley, Geschichte d. österr. Antisemitismus, 346.
51 Vgl.: G. Schoenberner, Der Gelbe Stern, 216.
ZusammenfassungDie Zeit zwischen den beiden Weltkriegen (1918-1939) war geprägt von wirtschaftlicher Not und dem Kampf der Menschen ums Überleben. Diese prekäre Situation verlangte einen Sündenbock, den man sehr bald in den Juden fand. Der Antisemitismus flammte wieder vehement auf. Statt aber dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde sie von staatlichen und anderen öffentlichen Institutionen durch unterschiedliche Maßnahmen noch unterstützt, die den Juden das Leben erschwerten. Waren es vor einer Einmischung oder der Machtergreifung Hitlers noch vergleichsweise moderate Verfügungen wie etwa der Numerus clausus für jüdische Studenten an den östlichen Universitäten oder schwerwiegendere Gesetze wie in Polen, die die wirtschaftliche Schwächung der jüdischen Bevölke-rung zum Ziel hatten, so waren die Verfügungen, Erlässe und Gesetze gegen die Juden nach der An-gleichung an das Deutsche Reich (wie in Ungarn) oder nach dem Einmarsch Deutscher Truppen (wie in der Tschechoslowakei oder in Polen) eindeutig auf deren wirtschaftliche und später auch auf deren physische Vernichtung ausgerichtet.
Die am 12. November 1918 ausgerufene Erste Republik Österreich bzw. Deutschösterreich war, was den Antisemitismus betraf, keine Ausnahme. Schon während des Krieges 1914-1918 und erst recht ab 1918 war man mit dem Problem der Ostjuden, die aus Angst vor dem sich neu formierenden Nati-onalismus in den ehemaligen Habsburger Ländern in Scharen meist nach Wien flüchteten, konfron-tiert. Doch hier herrschten Hunger und Wohnungsnot. Die Bevölkerung suchte einmal mehr die Schuld an den widrigen Umständen bei den Juden, vornehmlich bei den zugewanderten Ostjuden und verlangte deren Ausweisung. Von den Parteien kamen die unterschiedlichsten Vorschläge und Ge-setzesentwürfe, wie man sich dieser ungeliebten Flüchtlinge entledigen könnte. In der Praxis erwie-sen sich alle vorgesehenen Maßnahmen aber entweder als nicht durchführbar oder nicht zielführend. Eine ambivalente Haltung gegenüber dem Ostjuden-Problem nahmen die Sozialdemokraten ein, während die Christlichsozialen eindeutig antisemitisch eingestellt waren.
Der Antisemitismus auf akademischem Boden war besonders ausgeprägt. Allgemeine Zulassungsbeschränkungen an der Universität Wien und der Hochschule für Bodenkultur, die vor allem die Juden trafen, sowie eine Numerus-clausus-Regelung für jüdische Studenten an der Technischen Hochschu-le Wien und andere restriktive Verordnungen sorgten immer wieder für Unruhen und Zusammenstö-ße mit der Deutschen Studentenschaft, die schon frühzeitig von nationalsozialistischen Elementen durchsetzt war.
Die Ära des Ständestaates brachte den Juden weitere Nachteile, trotz der offiziellen Ablehnung des Antisemitismus durch den Kanzler Engelbert Dollfuß und später trotz der Beteuerung Kurt Schusch-niggs, dass in Österreich alle Bürger die gleichen Rechte hätten. Der öffentliche Dienst war und blieb ihnen verschlossen, man drängte sie aus dem kulturellen Leben und wendete schon 1937 die Nürn-berger Gesetze an, wie ein Scheidungsurteil wegen „rassischer Unvereinbarkeit“ vom Januar 1937 beweist. Mit dem Einmarsch deutscher Truppen in der Nacht vom 11. auf den 12. März und der Machtergrei-fung Hitlers in Österreich galten automatisch die gleichen Gesetze wie im Deutschen Reich. Dazu kam zwischen dem März 1938 und dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 noch eine Fülle an Verordnungen und Gesetzen, die allesamt darauf ausgerichtet waren, den Juden die Existenzgrundlage zu entziehen, sie damit zu ruinieren und in letzter Konsequenz auch physisch zu vernichten. So eindeutige staatliche antijüdische Maßnahmen hatte es noch zu keiner Zeit vorher gegeben.
LITERATURDieter A. BINDER, Gudrun REITTER, Herbert RÜTGEN: Judentum in einer antisemitischen Um-welt. Am Beispiel der Stadt Graz 1918-1938. Graz 1988.
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am 06.02.2008 19:40




