
Staat, Politik, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), Vereine.
Weblog von Redaktion Politik
Staat, Politik, Verbände, NGOs: Die repräsentative Demokratie in Österreich – eine Mogelpackung?
Bildquelle: startblatt -- Rückkehr zur Erbfolge?
by H.-P. Schleich
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. So steht es im Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes. In der Realität bietet sich ein anderes Bild.
Die Verankerung der Volkssouveränität in der Verfassung wurde in den letzten Jahren immer weiter unterminiert. Die vom Volk gewählten RepräsentantInnen – die Nationalratsabgeordneten – sind weitgehend entmündigt worden. Zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit klafft eine immer größer werdende Lücke.
Tatsächlich ist Österreich heutzutage ein Kammer- und Verbändestaat.
Die jüngst erfolgte Aufnahme der Selbstverwaltungskörper und damit verbunden die Zwangsmitgliedschaft zu den Kammern in die Verfassung ist ein neuerlicher Beweis dafür.
Der demokratische Entscheidungsprozess beruht in Österreich auf dem Prinzip der Willensbildung durch gewählte Vertreter als Ausdruck der mittelbaren oder repräsentativen Demokratie. Es gilt zwar das freie Mandat, doch hat sich bei den Nationalratswahlen das Listenwahlrecht(Parteienliste) durchgesetzt. Durch den Klubzwang kommt es kaum noch zu einer freien Willensbildung der Nationalratsabgeordneten. Nebenbei werden die Abgeordneten von den politischen Parteien, parteinahen Organisationen und Vereinen zur Kassa gebeten. Deswegen verbleiben beispielsweise einem südsteirischen Abgeordneten von seinem Nationalratsbezug von brutto rund 8000 Euro an die 2000 Euro weniger (vgl. 2Josef Muchitsch”:http://www.josef-muchitsch.at).
Bundesregierung, politische Parteien, Verbände und Lobbyisten sind die wahren Akteure im Gesetzesentstehungsprozess.
Der Nationalrat ist nicht mehr der Ort, an dem die für die Gesetzgebung maßgebenden politischen Entscheidungen fallen (vgl. Funk, Einführung i. d. österr. Verwaltungslehre, 10. Auflage, S.11). Bundesregierung, politische Parteien, Verbände und Lobbyisten sind die wahren AkteurInnen im Gesetzesentstehungsprozess. Den Mitgliedern des Nationalrates, also den demokratisch legitimierten Vertretern des Volkes, verbleibt – überspitzt ausgedrückt – im Wesentlichen die Aufgabe als Abstimmungsroboter zu fungieren.
Besonders offensichtlich ist die sinkende Bedeutung des Nationalrates in der vergangenen Sitzung vom 4. bis 6.Dezember geworden.Innerhalb von drei Tagen mussten 81 Tagungsordnungspunkte behandelt werden, und zwar 61 Bundesgesetze, sechs Staatsverträge und vier Rechnungshofberichte.
Wichtige Gesetzesmaterien waren das Bundesverfassungs-Bereinigungsgesetz, mit dem einerseits rund 1000 unnötige Bestimmungen aus der Verfassung und aus ungefähr 500 Gesetzen gestrichen wurden, andererseits die Aufnahme der Selbstverwaltungskörper, respektive Kammern und damit die Zwangsmitgliedschaft in diesen Vertretungskörpern, in die Verfassung beschlossen wurde.
Ein weiterer Schwerpunkt der dreitägigen Parlamentsdebatte war der Beschluss zur Schaffung des in rechtsstaatlicher Sicht umstrittenen Asylgerichtshofes, mit dem die Verfahrensdauer in Asylverfahren deutlich verkürzt werden soll. Die Bestätigung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern, die „großzügige Pensionserhöhung“ und die Einigung über Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern für die Pflege zu Hause zählten zu den „Highlights“ der Beschlussfassungen.
Allerdings musste während eines Interviews in der ZiB2 die Nationalratspräsidentin zugeben, dass sie nicht jeden zu beschließenden Gesetzestext liest,...
...aber sich über den groben Inhalt des jeweiligen Gesetzes informiert, was anders formuliert heißt, sie liest die Überschriften. So ähnlich wird der Wissensstand bei dem Großteil der 183 Abgeordneten bezüglich der 81 Tagesordnungspunkte der vergangenen Parlamentsdebatte gewesen sein. Den tausende Seiten schwer lesbaren Gesetzestext durchzuarbeiten und aufzunehmen, ist unmöglich zu schaffen. So werden die Abgeordneten nur die Inhalte jener speziellen Gesetze genauer gekannt haben, die in dem Ausschuss bearbeitet wurden, dem sie angehören.
Nun steht bald der Beschluss über den EU-Reformvertrag bevor. Bundeskanzler und verschiedene MinisterInnen werden nicht müde der Öffentlichkeit zu erklären, dass darüber kein Referendum notwendig ist, weil ohnehin die RepräsentantInnen des Volkes, die Nationalratsabgeordneten, darüber abstimmen werden.
Hoffentlich zeigen die Abgeordneten bei der diesbezüglichen Parlamentsdebatte eine bessere Performance als zuletzt. Denn über den EU-Reformvertrag abzustimmen, ohne eine genauere Kenntnis über den Inhalt des Vertragswerks zu besitzen, würde den Abgeordneten einen neuerlichen Imageverlust bescheren und der EU-Skepsis in Österreich weiter Vorschub leisten.
Die vielen positiven Effekte des EU-Beitritts Österreichs und der EU-Osterweiterung, wie z.B. die deutliche Zunahme des Bruttonationalprodukts von beinahe 8% in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren und weiteren prognostizierten 2% in den nächsten zehn Jahren (vgl.The Economist, November 24th 2007) könnten dann in den EU-negativen populistischen Parolen verschiedener politischer Gruppierungen untergehen.
Nachdem das Parlament seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 bei ca. 80% der Gesetzesmaterien bzw. Politiken seine Gesetzgebungskompetenz an die EU abtreten musste, erfolgt mit dem Reformvertrag eine Aufwertung sowohl der nationalen Parlamente als auch des europäischen Parlaments.
Hoffentlich wissen das die Abgeordneten zu nutzen.



