
Staat, Politik, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), Vereine.
Weblog von Redaktion Politik
Staat, Politik, Verbände, NGOs: Die Todesstrafe - einige grausame und unmenschliche Details
Bildquelle: amnesty international: Menschen protestieren gegen Todesstrafe
Im Iran, in Saudi-Arabien und im Jemen wurden in Verletzung internationalen Rechts mindestens fünf jugendliche Straftäter hingerichtet.
In verschiedenen Ländern wurden Menschen für Handlungen exekutiert, die gemeinhin keine Straftaten darstellen.
Im Iran wurde Jā Far Kiani wegen Ehebruchs gesteinigt.
In Nordkorea wurde ein Fabrikdirektor u.a. deshalb erschossen, weil er sein Geld in die Fabrik investiert und seine Kinder zu seinen Managern gemacht hatte.
In Saudi-Arabien wurde der Ägypter Mustafa Ibrahim wegen Hexerei geköpft.
Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 fünf Staaten verantwortlich. In China tötete der Staat mindestens 470, im Iran 317, in Saudi-Arabien 143, in Pakistan 135 und in den USA 42 Menschen.
Zugenommen haben die Exekutionen insbesondere im Iran, in Saudi-Arabien und in Pakistan.
Die meisten Staaten liefern keine offiziellen Zahlen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Dunkelziffer deshalb hoch ist.
In China sind Hinrichtungen weiterhin Staatsgeheimnis. amnesty international geht jedoch davon aus, dass in Wirklichkeit mehrere tausend Menschen hingerichtet wurden. Für mehr als 60 Tatbestände, darunter nicht nur Kapitalverbrechen sondern auch Vergehen wie Steuerhinterziehung und Drogenschmuggel, kann in China die Todesstrafe verhängt werden.
Seit dem Jahr 2000 wurden folgende Hinrichtungsmethoden angewandt:
● Elektrischer Stuhl – USA
● Enthaupten – Saudi-Arabien, Irak
● Erdolchen – Somalia
● Erschießen – Belarus, China, Somalia, Taiwan, Usbekistan, Vietnam
● Giftspritze – China, Guatemala, Thailand, USA
● Hängen – Ägypten, Iran, Japan, Jordanien, Pakistan, Singapur
● Steinigen – Afghanistan, Iran, Nigeria
Bis zum heutigen Tag hat die UNO-Generalversammlung keinen umfassenden Beschluss zur Abschaffung der Todesstrafe gefasst. Sie hat jedoch Resolutionen verabschiedet, die die Anwendbarkeit der Todesstrafe einschränken und Schutzbestimmungen vorsehen, um die Rechte von zum Tode Verurteilten zu wahren.
am 23.04.2008 21:04



