
Staat, Politik, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), Vereine.
Weblog von Redaktion Politik
Staat, Politik, Verbände, NGOs: EU verschließt Augen vor Folter
Seit 1967 herrscht fast ununterbrochen Notstandsgesetzgebung in Ägypten. Im Namen der Sicherheit werden tausende von Ägypter eingesperrt und gefoltert. Der jüngst verabschiedete Aktionsplan Ägypten-EU sieht zwar einen Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte vor – die menschenrechtlichen Anforderungen an Ägypten wurden jedoch bereits bis zur Wirkungslosigkeit verwässert.
Notstandsparagraphen werden Verfassungsrecht
Wirtschaftlich präsentiert sich das Ägypten unter Mubarak offen, politisch gibt es jedoch keine Zugeständnisse: Drei Wochen nach Annahme des Aktionsplans legalisierte eine Volksabstimmung eine Verfassungsreform, die Notstandsparagraphen in ständiges Recht umwandelt und Antiterror-Gesetze verschärft. Folter, Misshandlung und Verschwindenlassen, Menschenrechtsverletzungen, die seit Jahren von im Namen des Friedens begangen werden, erhalten so offiziellen Charakter.
Folter und Todesstrafe stehen an der Tagesordnung
Zu den Foltermethoden, die am häufigsten angewandt werden, gehören Schläge, Elektroschocks, das Aufhängen der Gefangenen an Hand- und Fußgelenken in schmerzhaften Positionen über lange Zeiträume, Todesdrohungen und sexueller Missbrauch. Viele Opfer werden auch am Schlafen gehindert oder gezwungen, zuzusehen, wenn andere gefoltert werden. Hunderte Menschen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren von Militärtribunalen und Sondergerichten verurteilt, mehr als 100 von ihnen zum Tode.
Trotz der bedenklichen menschenrechtlichen Situation werden im “Krieg gegen den Terror” noch immer noch Menschen nach Ägypten abgeschoben. Diese Überstellungen verletzen Völkerrecht, dem gemäß niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihm etwa Folter, Misshandlung oder “Verschwindenlassen” drohen.
So passiert bei Abu Omar, der im Februar 2003 in Mailand von CIA-AgentInnen entführt und nach Kairo überstellt wurde, wo er für 14 Monate “verschwand” und “verhört” wurde. Dabei musste er neben den Folterkammern sitzen, um die Schreie der Gefolterten zu hören, ihre Seufzer und ihr Heulen. Er erlitt daraufhin epileptische Anfälle und fiel in Ohnmacht.
Auch Mohammed El Zari und Ahmed Agiza wurden im Dezember 2001 in einem CIA-Flugzeug zwangsweise von Schweden nach Ägypten abgeschoben, gefoltert, misshandelt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Das UN-Antifolterkomitee und das UN-Menschenrechtskomitee haben bestätigt, dass Schweden durch die Abschiebung der Männer grundlegende Menschenrechte verletzt habe.
Vor allem gegen vermeintliche Islamisten gehen die Sicherheitskräfte mit aller Härte vor. Muhammad Ahmed und Ashraf Youssef, die im Zusammenhang mit einem Anschlag am 7. April 2005 in Kairo verhaftet worden waren, starben kurz darauf im Gefängnis. Ihre Verletzungen lassen darauf schließen, dass sie zu Tode gefoltert wurden. Bis heute wurden die genauen Umstände ihres Todes von den ägyptischen Behörden nicht aufgeklärt.
Aber auch abseits von Krieg und Terror schreckt man nicht davor zurück, zu foltern und zu misshandeln. Der 21-jährige emad Al-Kabir, Taxifahrer aus Bulaq Dakrur, wurde mit einem Stock auf Hände und Füße geschlagen und anschließend mit einem Stock vergewaltigt. Die Misshandlungen passierten, nachdem der Staatsanwalt eine Freilassung auf Kaution angeordnet hatte. Die Vergewaltigung wurde gefilmt, verteilt und ins Internet gestellt.
EU muss Menschenrechte einfordern
Die Europäische Union darf nicht weiter die Augen vor solchen Zuständen verschließen, vor allem dann nicht, wenn es möglich ist, menschenrechtliche Anforderungen durch bilaterale Abkommen einzufordern. Es sollte zumindest möglich sein, die Regierung Ägyptens zur Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung zu unterzeichnen.
Bericht Egypt: Systematic abuses in the name of security, 11. April 2007



