
Staat, Politik, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), Vereine.
Weblog von Redaktion Politik
Staat, Politik, Verbände, NGOs: Neuer Anlauf für eine EU-Verfassung
Bildquelle: startblatt - EU im Eimer
Unter dem Deckmantel „Reformvertrag“ sind die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der 27 Länder der EU bei der informellen Ratstagung am 18. und 19. Oktober in Lissabon zu einer Einigung über die abgespeckte Version eines Verfassungsvertrages gelangt.
von H.-P. Schleich
Eine stärkere EU für eine bessere Welt!?
Nachdem die deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 dazu die Vorarbeiten geleistet hatte, versucht jetzt die portugiesische Ratspräsidentschaft – sie trat unter dem Leitsatz: „Eine stärkere EU für eine bessere Welt“ an – den Reformprozess zum Abschluss zu bringen. Damit will die EU ihre Handlungsfähigkeit und Geschlossenheit wiedererlangen und ihr Wirtschafts- und Bevölkerungspotential im Konzert der globalen Player besser zum Klingen zu bringen.
Vertrag zur Änderung des Vertrags!?
In dem der Ratstagung vorliegenden „Entwurf eines Vertrages zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“, der von den europäischen AußenministerInnen am 15. und 16. Oktober in Luxemburg feinabgestimmt wurde, heißt es in der Präambel dann auch „… den mit dem Vertrag von Amsterdam und Nizza eingeleiteten Prozess, mit dem die Effizienz und demokratische Legitimität der Union erhöht und die Kohärenz ihres Handelns verbessert werden, abzuschließen“.
Die wesentlichsten Punkte des Reformvertrages sind
- • die Wahl der/des Präsidentin/Präsidenten des Europäischen Rates durch eine qualifizierte Mehrheit für eine Amtsdauer von zweieinhalb Jahren,
- • die Bestellung einer/eines Europäischen Außenministerin/Außenministers,
- • die Erweiterung der Politikbereiche, in denen Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können,
- • Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments durch Übertragung weiterer gesetzgebender und budgetärer Kompetenzen.
Mehr Demokratie – aber keine Volksabstimmung!?
Nach wie vor nicht eindeutig abgeklärt ist, ob nach der Einigung der Mitgliedsländer der EU über den Reformvertrag dieser in Österreich ohne Volksabstimmung Gültigkeit erlangt. Art 44 Abs. 3 des Bundesverfassungsgesetzes legt fest „jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42, jedoch noch vor Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen“.
Eine Gesamtänderung der BV liegt vor, wenn einer der leitenden Grundsätze des BV-G, wie das demokratische, das rechtsstaatliche, das bundesstaatlische Prinzip etc., im Kern berührt wird.
Auf lange Sicht ist zu bedenken, dass EU-Recht über nationalem Recht steht und der Europäische Gerichtshof bei Vertragsauslegungsstreitigkeiten eine extrem extensive Haltung zugunsten der EU einnimmt; unbemerkt können so immer mehr Kompetenzen von den BürgerInnen zur EU wandern.



