
Staat, Politik, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), Vereine.
Weblog von Redaktion Politik
Staat, Politik, Verbände, NGOs: Stillstand im Verfassungsprozess
Die Wiederbelebung der EU-Verfassung – Fortschritt oder Stillstand für den europäischen Einigungsprozess?
Die EU ist ein Gebilde von Nationen, die übereingekommen sind, an einer gemeinsamen Zukunft zu arbeiten und einen zunehmenden Anteil ihrer Souveränität an gemeinsame Institutionen zu übertragen.
Der Weg zur EU-Verfassung ist ein steiniger
Durch die Erweiterung der EU auf nunmehr 27 Mitglieder ist das derzeitige Entscheidungsgefüge zu schwerfällig und kompliziert geworden. Bereits vor den Erweiterungsschritten in den letzten Jahren haben 2001 die damals 15 Mitgliedsländer der EU in der „Laeken Deklaration“ die Einberufung des „Konvents zur Zukunft Europas“ beschlossen. Zielvorgabe für den Konvent war, eine Europäische Verfassung vorzubereiten.
Der ausgearbeitete Verfassungsvertrag ist im Oktober 2004 in Rom von den inzwischen 25 Mitgliedsländern feierlich unterzeichnet worden. Viele Mitgliedsländer, unter anderem auch Österreich, haben ihn bereits ratifiziert. Nach den negativen Volksabstimmungen im Mai 2005 in Frankreich und im Juni 2005 in den Niederlanden ist das weitere Procedere der Vertragsratifizierung ausgesetzt worden.
Die bedeutendsten Inhalte des Verfassungsvertrages sind:
(1) Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates durch eine qualifizierte Mehrheit für eine Amtsdauer von zweieinhalb Jahren
(2) Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission durch das Europäische Parlament
(3) Bestellung eines Europäischen Außenministers
(4) Einhaltung einer Europäischen Grundrechtscharta
(5) Erweiterung der Politikbereiche, in denen Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können
(6) Stärkung des Europäischen Parlaments durch Übertragung weiterer gesetzgebender und budgetärer Kompetenzen
(7) Klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten
(8) Einbindung der nationalen Parlamente in den europäischen Entscheidungsprozess durch die Übertragung der Prüfung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips (9) Reduktion der über 700 Artikel der Europäischen Gemeinschaftsverträge auf rund 460 Artikel
Wird eine neue Verfassungsstrategie erfolgreich sein?
Da sich herausstellte, dass der Verfassungsvertrag in der im Oktober 2004 in Rom von den Mitgliedsländern beschlossenen Form nicht umzusetzen war, einigte man sich bei der Europäischen Ratstagung Ende Juni 2007 in Brüssel auf eine soweit abgeschwächte Version des Verfassungsvertrages, dass dieser als Änderung bzw. Ergänzung (amendment) der bestehenden Gemeinschaftsverträge angenommen werden kann.
Durch diesen politischen Schachzug vermeiden die Mitgliedsländer ein neuerliches Abstimmungsdebakel. Nur Irland verbleibt als einzige unsichere Komponente, dort ist auch für Vertragserweiterungen eine Volksabstimmung erforderlich.
Die Miniaturisierung des Verfassungsvertrages zu einer Vertragsänderung beraubt die EU einiger ihrer wichtigsten Ziele, nämlich mit einer Stimme zu sprechen und ein ihrer Wirtschaftskraft entsprechender mächtiger Faktor im globalen Kräftespiel zu werden.
Die Hoffnung auf eine neue Wertegemeinschaft mit globaler Vorbildwirkung
Die gebündelten Kräfte einer Gemeinschaft mit über 500 Mio. Bürgern, die mit mehr Supranationalität ausgestattet ist, und für Frieden, Demokratie, Gleichheit, Marktwirtschaft verbunden mit sozialer Gerechtigkeit, Umweltschutz, kulturelle Vielfalt, Menschenwürde eintritt, könnte einen starken Impuls zum Umdenken an jene Staaten aussenden, die diese Werte nicht zu ihren Prioritäten zählen.
Wenn auch der zustande gekommene Kompromiss die Schwerfälligkeit der EU fortschreibt, bedeutet er doch einen Fortschritt in der weiteren europäischen Einigung. Voraussetzung dafür ist, dass die EU die entscheidenden Positionen mit Personen besetzt, die der europäischen Idee positiv gegenüber stehen und nicht nationale Interessen vertreten.
Den britischen Ex-Premier Tony Blair als Europäischen Präsidenten zu wählen, hieße nichts anderes als „den Bock zu Gärtner zu machen“.



