
eZine von Alfred Rhomberg
Igler Reflexe - Juristen und Chemiker – grundverschiedene Ausbildungen und doch Gemeinsamkeiten
Bildquelle: schwarz-weiß-denken (A. Rhomberg)
Die Ausbildung war und ist heute noch völlig unterschiedlich – größere Unterschiede zwischen dem Chemie- und dem Jura-Studium kann man sich gar nicht vorstellen und trotzdem beherrschen beide die Fähigkeit zu „analytischem Denken“ in ganz besonderem Maße – warum?
Zuvor ein Vergleich der beiden Studien
Das Chemiestudium dauerte einschließlich Doktorat ca. 18 bis 20 Semester, daran hat sich bis heute nichts geändert. Chemiker haben sowohl die vorgeschriebenen, als auch zusätzlich freigewählte Vorlesungen „physisch“ besucht und anschließend 8 bis 9 Stunden in Laboratorien verbracht (anstrengend), Vorlesungsskripten gab es keine – allenfalls hatten besonders fleißige Studenten ihre Aufzeichnungen anderen Kollegen zur Verfügung gestellt, was oft gut gemeint war, aber daran scheiterte, weil chemische Reaktionsgleichungen mit stenografischen Texten (früher „stenografierte“ man noch) als Kontext im „freestyle“ oft Leseprobleme verursachten. Empfohlene Lehrbücher gab es nicht. Mein späterer „Doktorvater“ antwortete seinen Studenten vor Prüfungen bei der Frage nach empfohlenen Lehrbüchern meist: „Wenn Sie den Fieser, den Hollemann, den Noller, den soundso – es folgten meist 10 amerikanische Lehrbücher …. und meine Vorlesungen gehört haben, wüsste ich keinen Grund, warum Sie die Prüfung nicht bestehen sollten“. Leider fragte er dann seine Prüflinge auch über ganz neue Erkenntnisse, die er gerade in irgendeinem der aktuellen wissenschaftlichen Journals gelesen hatte – es kam hauptsächlich darauf an, wie ein Prüfling darauf reagierte – wenn er gar nicht reagierte, war er durchgefallen und musste drei Wochen später wieder antreten. Im Vordergrund stand das „wissenschaftliche Gespräch“, die Grundlagen des Gebietes (beispielsweise der organischen Chemie) wurden als selbstverständlich bekannt vorausgesetzt. Mein Doktorvater hielt auch grundsätzlich keine Einführungsvorlesungen, sondern ausschließlich Vorlesungen über selbst erarbeitete, oft sehr abstrakte Zusammenhänge neuer Erkenntnisse (meist aus amerikanischen Publikationen), was im deutschen Sprachraum zu dieser Zeit noch selten war und weswegen meine deutschen Kollegen in Innsbruck und anderen österreichischen Universitäten Schwierigkeiten mit diesem Prüfungsstil hatten. Nun – heute sind diese Zeiten in der Chemie vorbei, nicht immer zum Vorteil des akademischen Nachwuchses, wie ich später in der Industrie feststellen musste.
Ganz anders verlief der Ausbildungsgang bei Juristen. Obwohl es Vorlesungen von namhaften Juristen gab (wie z.B. Felix Ermacora, Völkerrechtler und Professor in Innsbruck seit 1957, in Wien seit 1964 Professor für Staatslehre und Völkerrecht und ab 1992 Direktor des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Menschenrechte, Franz Nowakowsky – bekannter Strafrechtler u. viele andere), wurden diese Vorlesungen oft gar nicht besucht, es gab Skripten und mehrere „Paukinstitute“, in denen vor Prüfungen der versäumte Lehrstoff nachgeholt wurde. Das Doktorat war für Juristen nicht verpflichtend. Wer nur im Staatsdienst reussieren wollte, brauchte nur die drei vorgeschriebenen Staatsprüfungen zu absolvieren, es war andererseits jedoch möglich, durch drei Rigorosen (parallel zu den Staatsprüfungen) einen universitären Abschluss zu erlangen.
Wie auch immer: eines fiel mir immer auf, dass nämlich viele Juristen zu analytischem Denken eher fähig sind als Absolventen anderer Studienrichtungen. Diese analytische Fähigkeit – so bilde ich mir ein – haben Juristen mit Chemikern gemeinsam. Der Chemiker lernt die Fähigkeit zu analytischem Denken allerdings auf völlig andere Art und Weise, insbesondere durch seine zahllosen „trial and error“ Versuche – mehr als dies beispielsweise bei Physikern der Fall ist. Die Ursache dafür ist leicht zu erklären. Fast alle Probleme, mit denen Chemiker konfrontiert sind, sind im Grunde einfacher zu lösen als physikalische Probleme. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass ein Chemiker über das von ihm eingeleitete Experiment schon am gleichen, spätestens in den nächsten Tagen weiß, ob sein Experiment gelungen oder misslungen ist. Dem ständigen Nachdenken über Erfolg und Misserfolg, also von trial an error, verdankt der Chemiker seine analytischen Fähigkeiten. Ein Physiker, oder viele andere Wissenschaftler, beschäftigen sich mir viel zu schwierigen Problemen, um schnell zu dem einzig wichtigen Ergebnis zu kommen, sich geirrt zu haben.
Juristen erlangen ihre analytischen Fähigkeiten offenbar durch andere Methoden. Die Texte mit denen sie von Anfang an arbeiten müssen sind so kompliziert und abstrakt, dass man dadurch zu analytischem Denken automatisch erzogen wird. Das entspricht etwa dem Lesen von Livius im Lateinunterricht. Livius ist dadurch bekannt (und gefürchtet), weil er sehr lange Sätze verwendet (oft eine halbe Buchseite lang) und man mit der Übersetzung nur weiterkommt, wenn man einen oder mehrere ACI (Akkusativ plus Infinitiv) erkannte, die oft über den ganzen Satz verteilt waren. Aus diesem Grund wäre das heute viel geschmähte Latein noch immer eine der besten Grundlagen, eine Sprache analytisch zu erfassen. (Anm.: für Ausländer bietet sich als moderne Sprache auch „deutsch“ an, weil die deutsche Sprache ebenfalls sehr präzise ist, wesentlich präziser als z.B. spanisch oder englisch).
Man kann analytisches Denken also auf unterschiedlichen Wegen erlernen. Jeder, der einmal Computerprogramme selbst geschrieben hat, weiß das, denn auch „Programmieren“ trainiert zu analytischem Denken.
Die Berührungspunkte zwischen Chemie und der Jurisprudenz sind vielfältig. Als Student gab es die ersten Berührungspunkte in der früher kleinen und streng nach Fakultäten getrennten Universität (Innsbruck) während der Mittagszeit in einem Kaffee, wo sich Studenten aller Fachrichtungen zu einem Espresso trafen. Juristen waren für uns erst dann interessant, wenn sie ihr „Gerichtsjahr“ machten, schon hier zeigten sich unterschiedliche Ausrichtungen ihrer Interessen, je nachdem wie sie über ihre Erfahrungen in diesem Gerichtsjahr berichteten. Zukünftige Richter oder Anwälte (die dann allerdings eine sehr lange weitere Ausbildung nach Beendigung ihres Studiums machen mussten) dachten völlig anders als Zivil- oder Strafrechtler. In meinem späteren Beruf lernte ich die Besonderheiten der jeweiligen Denkweise durch die vielfachen Kontakte mit Juristen unterschiedlicher Fachrichtungen noch deutlicher kennen. In einer großen Pharmafirma sind fast alle Fachrichtungen des Jurastudiums (außer Scheidungsanwälten, Verfassungsjuristen und Völkerrechtlern) vertreten. Arbeitsrechtler, Lizenz-bzw. Vertrags-Juristen, auf Versicherungsrecht spezialisierte Juristen, sowie Patentjuristen (die eine andere Ausbildung haben) waren in einer großen Abteilung zuammengefasst, die von einem Geschäftsführer (ausgebildeter Richter), geleitet wurde. Chemiker, die im Management tätig waren, fanden bei Juristen oft mehr Gemeinsamkeiten, als bei ihren oft sehr spezialisierten Chemikerkollegen oder Medizinern. Das kristallisierte sich ganz besonders bei fachübergreifenden Sitzungen heraus – Juristen waren fast immer fähig, Zusammenhänge schnell zu erfassen. Das übliche „Schwarz-Weißdenken“ fand und findet in der Industrie selten statt. Es kommt eigentlich nur darauf an, ob der Vertreter einer bestimmten Fachrichtung gut (oder eben weniger gut) ist. Ebenso, wie sich ein großer Pharmakonzern die besten Chemiker und Mediziner aussucht, sind auch nur die „besten Juristen“ gefragt. Einige Beispiele aus der eigenen Erfahrung für gute Zusammenarbeit unterschiedlicher Arbeitsdisziplinen (ohne „Scharz-Weiß-Denken“) sagen mehr aus, als die vorangegangenen Betrachtungen.
Beispiele:
1. Bei einer von mir arrangierten Besprechung zu einer Kooperation auf einem kleinen Teilgebiet unserer chemischen Forschung mit einer großen angesehenen deutsche Firma war die Zusammenarbeit mit dem besten Lizens-Juristen unserer Firma ausschlaggebend. Wir waren von der betreffenden Firma nach meinen langen Vorarbeiten eingeladen, einen Vertrag endgültig zu beschließen. Wir redeten sieben Stunden um den heißen Brei herum, insbesondere ging es auch darum, dass diese Firma keinerlei Ahnungen über die sehr niedrigen Lizenzbeteiligungen im Falle eines Erfolges hatte. Nach etwa einer Stunde bemerkte ich, dass die neben mir sitzende junge Anwältin der Firma einen Text vor sich liegen hatte, der von der Textstruktur meiner Unterlagen verschieden war. Ein kurzer Blick zu unserem Lizens-Juristen genügte, um zu diesem Zeitpunkt nicht darauf einzugehen. Als wir dann nach sieben Stunden Schwerarbeit zu einem scheinbar unüberbrückbaren Konflikt kamen, machte ich die neben mir sitzende Anwältin auf den unterschiedlichen Text aufmerksam. Alle Sitzungsmitglieder der anderen Firma erbleichten und die Anwältin, sagte zu uns, dass wir aus Versehen die vorletzte Version des Vertrages zugesendet bekommen hätten. Alle entschuldigten sich ehrlich, die Situation war peinlich und die Gegenseite wollte einen neuen Sitzungstermin anberaumen. Die Rettung gelang unserem, wirklich erfahrenen Lizenzjuristen. Er sagte ganz einfach: Das ist doch nicht notwendig, die wichtigen Dinge haben wir ja besprochen und wenn es Ihnen recht ist, diktiere ich Ihnen jetzt den kompletten Text unserer Verhandlungen in englisch“. Alle waren erleichtert und einverstanden. Dass unser Jurist einerseits korrekt, aber andererseits mit dem Vorteil jedes Verhandlungsführers die uns genehmere Variante diktierte, fiel in dieser Notsituation nicht mehr auf – zwei Tage später erhielten wir den unterzeichneten Kontrakt.
2. Analyse eines Gesetzes des deutschen Ministeriums für Arbeit und Gesundheit, das so unausgereift war, dass ich als Sicherheitsreferent dem zuständigen Direktor das sofortige Schließen aller Forschungsabteilungen hätte empfehlen müssen. Die deutsche Berufsgenossenschaft bestätigte mir, dass dieses Gesetz unrealistisch sei und viele Novellierungen zu erwarten wären. Einer unserer besten Juristen schaute sich das Gesetz kurz an und analysierte: „im Kopf des Gesetzes steht eine berechtigte Schutzforderung für Mitarbeiter, der Schluss ist die Unterschrift des zuständigen Ministers – also Sie müssen auf die Grundabsicht eingehen, können aber alles was in dem Gesetz steht als Betriebsanweisung so formulieren, dass die Gesetzesvorlage sinngemäß erkennbar ist. Die Einzelheiten sind bei einem eventuellen Gerichtsverfahren so absurd, dass wir jeden Prozess gewinnen würden“. Unsere chemische Forschung wurde nicht geschlossen und das betreffende Gesetz in den Folgemonaten vielfach novelliert.
3. Ein letztes Beispiel: Bei einem anderen Bundesgesetz wurde stundenlang wegen der schlechten Verhandlungsführung unseres Sitzungsleiters herumdiskutiert. Nach drei Stunden antwortete ein Jurist unserer Runde auf die Frage des Sitzungsleiters: „Haben Sie dazu irgendwelche Einwände? Antwort: „Ja – ich verstehe nicht, worüber wir drei Stunden lang diskutiert haben – aus dem Gesetz ist an dieser, dieser und dieser Stelle ersichtlich, dass wird danach handeln müssen, dass also jede Diskussion darüber unsinnig ist“. Zwischenruf eines Sitzungsteilnehmers: Konnten Sie uns das nicht gleich am Anfang sagen? Antwort: „ja schon – aber dann hätten wir uns in der Folgezeit darüber aufgeregt, wie unsinnig Gesetze sind. Das hätte uns nicht weitergeführt und die Diskussion wäre in keinem Protokoll gestanden, so stehen wenigsten grundsätzliche Meinungen im Protokoll, die an anderer Stelle vermutlich wichtig sein könnten.
Bei meinen unzähligen Erfahrungen mit guten Juristen ist mir klar geworden, dass gerade „gute Juristen“ nicht nach dem Schema des Schwarz-weiß-Denkens arbeiten und dass die Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Fachrichtungen immer dann produktiv ist, wenn dieses Schwarz-Weiß-Denken als Denkschema abgelegt wird.
(Alfred Rhomberg)
am 18.04.2008 13:18
