
Weblog von Alfred Rhomberg
Igler Reflexe: Zweiklassenjustiz?
Bildquelle: Gerechtigkeit...Lucas Cranach d.Ä, Amsterdam Fridart Stichding
Zweiklassenjustiz? Nein … aber:
Während es im Gesundheitswesen durchaus Schuldige für den nicht wegleugbaren Tatbestand einer Zweiklassen-Medizin gibt, wären Vorwürfe gegen die österreichische Justiz (Strafgesetzbuch, Richter und Staatsanwälte) sicherlich nicht gerechtfertigt. Und doch gibt es, wie man (nicht nur) beim BAWAG Prozess sieht, eine „Zweiklassenjustiz“ besonderer Art, an der weder Richter noch Staatsanwälte schuld sind. Strafdelikte werden nach dem Schuldspruch vermutlich in der Mehrzahl aller Fälle zwar entsprechend dem Strafgesetzbuch gerecht geahndet – der Weg zum Schuldspruch ist jedoch oft weit und die Weite zum rechtsgültigen Schuldspruch hängt durchaus vom Vermögen des Angeklagten ab. Das beginnt mit der Auswahl der besten Anwälte und setzt sich im Falle zweifelhafter (oder zumindest schwerdefinierbarer) Krankheitsbilder durch die Wahl entsprechender Gegengutachter zu den vom Gericht bestellten Gutachtern fort. So sind teure Prozessverzögerungen eher der Normalfall als die Ausnahme. Im Falle mangelnder Fluchtgefahr können die Angeklagten sogar ein quasi-normales Leben auf lange Sicht (mit akzeptierbaren Einschränkungen) – gegebenenfalls auf Lebenszeit – führen. Es besteht also durchaus ein Unterschied, ob jemand 5000 oder einige Milliarden Euro veruntreut, denn derjenige, der „nur“ 5000 Euro veruntreut, kann sich meist keine teuren Anwaltskosten, Gerichtskosten des Instanzenweges oder teure Gutachterkosten leisten. Es wird also – wie in anderen Lebensbereichen – immer „zwei Klassen“ geben und nicht nur im Sinne des Buches „Farm der Tiere“ (George Orwell) in dem es heißt: alle Tiere sind gleich, aber einige sind gleicher als andere…(Alfred Rhomberg)



