mind. 10,6° KMW Mostgewicht;
darf außer Österreich keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung haben (Ausnahme: Bergwein mit Angabe der Weinbauregion/oder Heuriger mit Jahrgangsangabe);
mind. 6%Vol. Alkohol;
mind. 4,5 g/l Säure
Landwein
mind. 14° KMW Mostgewicht;
aus einer einzigen Weinbauregion;
mind. 4,5 g/l Säure;
mind. 17g/l zuckerfreier Extrakt;
mind. 1,3 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche;
nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte;
nur mit Regionsbezeichnung-
muß sensorisch entsprechen;
Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein)- darf nicht überschritten werden