
eZine von Markus Musterle
Steirischer Wein - Weingesetz
Tafelwein
mind. 10,6° KMW Mostgewicht; darf außer Österreich keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung haben (Ausnahme: Bergwein mit Angabe der Weinbauregion/oder Heuriger mit Jahrgangsangabe); mind. 6%Vol. Alkohol; mind. 4,5 g/l Säure
Landwein
mind. 14° KMW Mostgewicht; aus einer einzigen Weinbauregion; mind. 4,5 g/l Säure; mind. 17g/l zuckerfreier Extrakt; mind. 1,3 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche; nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte; nur mit Regionsbezeichnung- muß sensorisch entsprechen; Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein)- darf nicht überschritten werden
Qualitätswein
mind. 15° KMW Mostgewicht; nur aus einem Weinbaugebiet; mind. 9%Vol Alkohol; mind. 4,5 g/l (Weißwein) oder 4 g/l (Rotwein) Säure; mind. 18 g/l zuckerfreier Extrakt; mind. 1,4 g/l (Weißwein) oder 1,6 g/l (Rotwein) Asche; nur zugelassene Qualitätsweinrebsorte; kann aufgebessert werden, max. 4,5 kg/100 l, max. 19° KMW (Weißwein) oder 20° (Rotwein); Hektarhöchstmenge (9000 kg Weintrauben oder 6750 l Wein)- darf nicht überschritten werden; Hinweis auf die örtliche Herkunft; muß die staatliche Prüfnummer tragen
Kabinett
muß den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen; mind. 17° KMW Mostgewicht; max. 13%Vol. Alkohol; max. 9 g/l Restsüße; darf nicht aufgebessert werden; muß im Inland in Flaschen gefüllt werden
Prädikatswein
Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung; mind. 5%Vol. Alkohol; das Lesegut muß amtlichen Mostwägern vorgeführt werden; weder Most noch als Wein aufgebessert; Hektarhöchstmenge nicht überschritten; Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlesen und Eiswein); Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März, andere Prädikatsweine nicht vor dem 1.Mai verkauft werden; muß im Inland in Flaschen gefüllt werden
Spätlese
mind. 19° KMW Mostgewicht; vollreifer Zustand bei der Ernte
Auslese
mind. 21° KMW Mostgewicht; Positivauslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)
Eiswein
mind. 25° KMW Mostgewicht; Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein
Strohwein
mind. 25° KMW Mostgewicht; aus Beeren, die mind. drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden
Beerenauslese
mind. 25° KMW Mostgewicht; aus überreifen und faulen Beeren
Ausbruch
mind. 27° KMW Mostgewicht; aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren Mostauslaugung möglich
Trockenbeerenauslese
mind. 30° KMW Mostgewicht; aus edelfaulen, rosinenartig eingeschrumpften Beeren
Quelle:http://www.weinserver.at/wissen/weingesetz/index.asp




