Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Schaltung von Display-Werbung (iwF kurz „Werbung“) auf den Online-Seiten unter der Domain www.startblatt.net und den dazugehörigen Sub-Domains (startblatt.at, startblatt.de, startblatt.ch, startblatt.li) der startblatt GmbH (iwF kurz „startblatt“) (in der Fassung vom 15.03.2008).
Diese AGBs werden Bestandteil jedes von startblatt akzeptierten Werbeauftrages. Unter Werbeauftrag wird die Schaltung bzw. Veröffentlichung von Werbemitteln (z.B. Banner) zum Zwecke der Verbreitung verstanden. Anders lautende Bedingungen der AuftraggeberIn haben keine Gültigkeit, auch wenn startblatt im Einzelfall nicht widerspricht.
I. Geltungsbereich, anwendbares Recht
Diese AGBs richten sich an alle GeschäftspartnerInnen der startblatt GmbH, unabhängig von Ihrem Wohnsitz.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Der Gerichtsstand ist 3500 Krems an der Donau, Österreich.
II. Rahmenbedingungen eines Werbeauftrag
Die Schaltung bzw. Veröffentlichung von Werbemitteln erfolgt ausschließlich entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.Eine Beauftragung ist verbindlich.
Für etwaigen Stornierungen nach Auftragsvergabe gelten folgenden Bestimmungen:
- - bis 14 Werktage vor Kampagnen-Start ist die Stornierung kostenlos.
- - die Stornogebühr ist 50% der ausstehenden Auftragssumme.
- - zeitliche Umbuchungen werden wie Stornierungen gehandhabt.
- - räumliche Umbuchungen werden mit € 70,-/pro Umbuchung verrechnet.
Jede Verlängerung, Erneuerung oder Verschiebung eines Werbeauftrages steht im Ermessen von startblatt.
Eine Schaltung ist nur im Rahmen der technischen Standards möglich. Die technischen Standards richten sich dabei nach jenen der IAB-Austria.
Ein bestimmter Erfolg des Werbeauftrags wird nicht garantiert.
III. Preise, Mindestauftragsvolumen
Maßgeblich für den Auftrag ist die jeweils gültige Preisliste, wie sie unter “Mediadaten“:http://www.startblatt.net/it/Mediadaten veröffentlicht ist. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das netto Mindestauftragsvolumen für Werbeschaltungen beträgt € 1.000,-.
startblatt behält es sich vor, die Preise von Zeit zu Zeit abzuändern. Etwaige Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Texten sind in den Preisen nicht enthalten.
- - Zeittargeting ist mit 10% Zuschlag möglich.
- - Ton bei Mouse Over ist ohne Zuschlag möglich.
- - Ton bei Aufruf ist mit 30% Zuschlag möglich.
IV. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber erhält entsprechend der Beauftragung eine Rechnung für den jeweiligen Werbeauftrag. Die Rechnungslegung erfolgt bei Aufträgen bis zu 8 Wochen sofort nach Auftragsvergabe im Vorhinein. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.
Rechnungsstellung bei Kampagnen mit einer Laufzeit von mehr als 8 Wochen erfolgt jeweils monatlich zum Monatsanfang im Vorhinein.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet und startblatt kann die weitere Auslieferung der Werbemittel bis zur Bezahlung zurückstellen und für das restliche Auftragsvolumen Vorauszahlung verlangen.
Bei längerfristigen Werbeaufträgen, falls nichts anderes vereinbart, werden die Werbemittel gleichmäßig über den gesamten Zeitraum des Auftrages verteilt geschalten. Insofern kann es zu Abweichungen zwischen dem verrechneten Werbemittelvolumen und tatsächlich über eine bestimmte Periode ausgelieferten Werbemittelvolumen kommen. Dies wird bis spätestens zum Ende des Werbeauftrages ausgeglichen.
Als Basis für die Abrechnung gelten ausnahmslos die Werte des von startblatt zur Abwicklung des Werbeauftrags beauftragten Adservers.
V. Übermittlung der Werbemittel
Die Werbemittel müssen bis 3 Werktage vor Kampagnen-Start in entsprechender Form (Pixel, Datei-Format, Datei-Größe) zur Verfügung stehen. Flash sowie animierte Gifs sind mögliche Programmierungen.
Verspätete oder mangelhafte Werbemittel werden zu 100% verrechnet.
Die Werbemittel und deren Inhalt dürfen nicht gegen relevantes geltendes Recht verstoßen und Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden. Ist dies nicht der Fall, so stellt der Auftraggeber startblatt von allen Ansprüchen Dritter frei.
startblatt behält sich das Recht vor, Werbemittel (Grafik, Text, ALT-Text, Klicktext) bzw. ganze Werbeaufträge ohne Nennung von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen, auch wenn startblatt erst nach Beginn der Werbeschaltung Kenntnis über Umstände erhält, die zu einer Ablehnung führen. Im Fall der Ablehnung erwachsen der AuftraggeberIn in keiner Weise Ansprüche gegenüber startblatt.
VI. Pflichten der AuftraggeberIn
Die Verantwortung für den Inhalt der Werbeschaltung trägt ausschließlich die AuftraggeberIn. Sie garantiert, dass durch die Werbeschaltung Rechte Dritter nicht verletzt werden und haltet startblatt gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
Die Werbemittel der AuftraggeberIn sind frei von Viren oder sonstiger schadhafter Software. Die AuftraggeberIn haltet startblatt schad- und klaglos gegenüber allen damit verursachten Schäden (inkl. Imageschaden von startblatt).
Die AuftraggeberIn haftet gegenüber startblatt für jegliche Schäden und Kosten, die startblatt aus Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder anderen gesetzlichen Bestimmungen (NS-Verbotsgesetz, Pornographiegesetz, u.a.m.) durch Schaltung der Werbung entstehen könnten. Die AuftraggeberIn ist in jeder dieser Fälle verpflichtet, startblatt schad- und klaglos zu halten.
Durch die Auftragsvergabe bestätigt die AufraggeberIn, dass sie sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm bereitgestellten Material besitzt oder erworben hat.
VII. Pflichten von startblatt
startblatt bemüht sich, hinsichtlich der Auslieferungstermine und -plätze den Wünschen des Auftraggebers zu entsprechen. startblatt übernimmt jedoch keine Gewähr für eine Auslieferung an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen und behält sich die Verschiebungen aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen vor.
Sollte ein Werbeauftrag von startblatt nicht entsprechend des Werbeauftrags ausgeliefert werden können, so wird startblatt einen alternativen Auslieferungstermin anbieten. Sollte die AuftraggeberIn den neuen Auslieferungstermin nicht annehmen, wird der Werbeauftrag storniert und bereits gezahlte Entgelte rückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
VIII. Störung der Auslieferung von Werbemitteln
Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels durch die AuftraggeberIn zu erheben. Ein etwaiger Anspruch ist auf Ersatz in Form von zusätzlichem Werbeschaltvolumen in dem Umfang, in dem die Werbeschaltung beeinträchtigt wurde, beschränkt. Eine weitergehende Haftung seitens startblatt ist ausgeschlossen.
Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die nicht im Einflussbereich von startblatt liegen, so ist die AuftraggeberIn trotzdem verpflichtet, den vollen Auftrag zu bezahlen.
Unterbrechungen der Auslieferung von Werbemitteln durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen entbinden nicht vom Vertrag. In einem oder mehreren solcher Fälle verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend der Unterbrechnung. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
IX. Allgemeine Bestimmungen
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ebenso wie Änderungen der Preisliste dem Auftraggeber schriftlich oder über die Website mitgeteilt.
Die AGB ist jederzeit in der aktuellen Version unter dem Menüpunkt „AGB“ in der Fußzeile der startblatt Webseiten bzw. im Bereich Mediadaten einsehbar.
Wird irgendeine Bestimmung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien einschließlich der AGB von einem Gericht oder sonst einer Behörde als nicht durchsetzbar oder ungültig erkannt, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung durch eine den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten möglichst nahekommende Bestimmung ersetzen.





